Jetzt rasen schon Kids auf E-Trottis herum
E-Trottis sind in der Schweiz sehr beliebt. Polizeien berichten, dass nun auch Kinder aufsteigen. Das ist verboten – den Eltern droht eine Anzeige.
Das Wichtigste in Kürze
- In der ganzen Schweiz boomen aktuell E-Scooter – und auch Kinder wollen ausprobieren.
- Erlaubt sind E-Trottis erst ab 14: Wenn Kinder eine Runde drehen, droht eine Anzeige.
- Die Verantwortung liegt dabei sowohl bei den Eltern, als auch bei den Verleihfirmen.
E-Trottis boomen. In der Schweiz tauchen sie immer öfters auf der Strasse auf. Diverse Firmen bieten die Fahrzeuge per Miete über eine App auf dem Handy an. Einige Leute besitzen aber auch privat einen E-Scooter.
Dies ermöglicht auch jüngeren Leuten eine Fahrt mit einem E-Trotti. Wie Leserbilder zeigen, auch ganz junge. Kinder, die kaum grösser als die Lenker sind, düsen auf Wiesen und Strassen herum. Ist das wirklich erlaubt?
Nein, natürlich nicht. Laut Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) beträgt das Mindestalter für E-Trottis 14 Jahre. Und: Jugendliche bis 16 Jahre dürfen nur damit fahren, wenn sie den Mofa-Ausweis besitzen.
Eltern in erster Linie in der Verantwortung – Anzeige droht
Fälle gibt es trotzdem. Nicht nur im Kanton Neuenburg, wo die Leserfotos aufgenommen wurden.
Auf Anfrage von Nau.ch sagt Rooven Brocker, Mediensprecher der Kapo Basel-Stadt, dass man auch hier Kinder auf E-Trottis angetroffen habe.
Brocker betont: Verleihfirmen müssen sicherstellen, dass ihre Fahrzeuge nur an berechtigte Personen weitergegeben werden. Dies gelte auch für Privatpersonen, die im Besitz eines E-Scooters sind.
Brocker führt fort: «Andernfalls könnte dies zu einer Anzeige führen.» Heisst: Eltern, die ihren nicht berechtigten Kindern ein E-Trotti überlassen, machen sich strafbar.
Kids mit Kreditkarte können ganz einfach mieten
Ähnlich sieht es im Kanton St.Gallen aus.
Gemäss Hanspeter Krüsi, Kommunikationsleiter der Kapo St.Gallen, haften auch im Fall eines E-Trotti-Unfalls die Eltern der Kinder. Die meisten E-Scooter können mit einer Kreditkarte über eine App auf dem Handy gebucht werden.
Das geht offenbar zu einfach: «Sofern die Kinder im Besitz einer solchen sind und eine Fotoaufnahme der Eltern besitzen, merkt das Gerät nicht, dass es Kinder sind.»
Anders sieht es im Kanton Aargau aus. Laut Vanessa Rumpold, Mediensprecherin der Kantonspolizei Aargau, seien hier «keine Vermieter bekannt, die eine automatisierte Ausleihe via Smartphone-App ermöglichen».
Es liege aber grundsätzlich in der Verantwortung der Eltern, ab welchem Alter diese ihren Kindern die Kreditkartendaten zur Verfügung stellen. «Falls ein Kind vor dem Erreichen des Mindestalters ein E-Trotti fährt, kann es an die Jugendanwaltschaft zur Anzeige gebracht werden.»