Aarau und Baden: Spital-Chefärzte rechnen falsch ab – ohne Folgen
Zwei Chefärzte in Aarau und Baden haben mutmasslich falsch abgerechnet. Das Verfahren gegen einen Arzt wurde nun eingestellt.

Das Wichtigste in Kürze
- In den Kantonsspitälern Aarau und Baden wurden Rechnungen gefälscht.
- Zwei Chefärzte sollen die Schuld tragen, auch andere könnten beteiligt gewesen sein.
- Doch rechtliche Konsequenzen drohen niemandem.
In den Kantonsspitälern Aarau und Baden wurden falsche Abrechnungen von Chefärzten festgestellt. Dies ergab eine Untersuchung der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates im Herbst 2020. Die Ärzte hatten Leistungen in Rechnung gestellt, die sie nicht erbracht hatten.
Der betroffene Arzt in Baden wurde verwarnt und musste dem Spital 45'000 Franken zurückzahlen. Trotzdem arbeitet er weiterhin am Kantonsspital Baden (KSB). Der Arzt in Aarau musste knapp 6000 Franken zurückzahlen. Im Frühling 2019 trennten sich allerdings seine Wege vom Kantonsspital Aarau (KSA).
Ermittlungen gegen unbekannte Beteiligte
Wegen der Fälle im KSA leitete die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Betrugs, Urkundenfälschung und ungetreuer Geschäftsbesorgung ein. Die Ermittlungen richteten sich jedoch nicht direkt gegen den Arzt, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, sondern gegen unbekannt. Denn noch weitere Mitarbeitende des Spitals könnten beteiligt gewesen sein.

Die benötigten Daten wurden vom KSA geliefert – allerdings nur in geschwärzter Form. Dabei berief sich das Spital auf das Arzt-Patienten-Geheimnis. Die Oberstaatsanwaltschaft legte eine Beschwerde ein, doch das Bundesgericht betrachtete die Schwärzung als gerechtfertigt.
Strafverfahren eingestellt
Trotzdem wurde die Untersuchung fortgesetzt, allerdings nur mit anonymisierten Daten. Nun steht fest: Der ehemalige KSA-Arzt geht straffrei aus. «Das erwähnte Verfahren wurde eingestellt.» Das teilte Adrian Schuler, Sprecher der Staatsanwaltschaft, laut «Aargauer Zeitung» mit.
Die Einstellung des Verfahrens erfolgte aufgrund eines Entscheids des Bundesgerichts im Herbst 2019. Ohne Zugang zu den Patientendaten konnte das Verfahren nicht fortgesetzt werden.
Ungeklärte Fragen und möglicher finanzieller Schaden
Aufgrund der Einstellung des Verfahrens bleiben viele Fragen offen. Unter anderem sind die finanzielle Grössenordnung und der betroffene Zeitraum unklar. Das Spital geht von einem Schaden von rund 14'000 Franken aus – doch die Zahl könnte viel höher liegen.
Eine Untersuchung durch eine Wirtschaftsprüfungsfirma ergab falsche Honorarpool-Abrechnungen von insgesamt 149'611 Franken. Diese seien «vorsichtig eruiert» worden.