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Aargau: Musste Tochter (5) Vater oral befriedigen?

Ein Vater soll seine eigene Tochter dazu gebracht haben, ihn oral zu befriedigen. Das Gericht spricht ihn aber frei – es gibt Zweifel an der Geschichte.

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Das Gericht sprach einen Vater vom Vorwurf frei, er habe seine fünfjährige Tochter sexuell missbraucht. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 41-Jähriger wird beschuldigt, seine fünfjährige Tochter sexuell missbraucht zu haben.
  • Das Gericht hat aber Zweifel an der Aussage des Kindes und spricht den Mann frei.
  • Es gebe keine Hinweise auf eine «erlebnisbasierte Schilderung» der Ereignisse.

Die Anschuldigungen gegen einen 41-jährigen Vater haben es in sich: Er soll seine fünfjährige Tochter im Frühjahr 2022 sexuell missbraucht haben.

Als beide gemeinsam einen Harry-Potter-Film schauten, habe er sich von dem Mädchen oral befriedigen lassen. So steht es laut «Aargauer Zeitung» in der Anklage. Der Staatsanwalt forderte zwei Jahre Haft auf Bewährung, 2000 Franken Busse sowie ein lebenslanges Beschäftigungsverbot mit Minderjährigen.

Doch das Bezirksgericht Bremgarten sprach den Angeklagten frei. Denn die Zweifel, ob die Sache sich wirklich so zugetragen hat, waren zu gross.

«Keine Hinweise auf eine erlebnisbasierte Schilderung»

Es stand Aussage gegen Aussage. Die Videoaufnahme von der Befragung des Mädchens mit einer sachverständigen Person weckte Zweifel beim Gericht. Es konnte «keine Hinweise auf eine erlebnisbasierte Schilderung» erkennen, zitiert die «AZ».

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Das Gericht hatte Zweifel an den widersprüchlichen Aussagen des Kindes. - AFP/Archiv

Die Aussagen des Kindes seien widersprüchlich gewesen. Einerseits habe es den Vorfall bestätigt, andererseits sagte es auch, es sei nichts gewesen.

Die Frage, mit der sich das Gericht auseinandersetzen musste: Inwiefern war die Aussage des Mädchens von der Mutter beeinflusst? Diese hatte den von ihr getrennt lebenden Vater angezeigt.

Sollte der Staat Trennungskinder besser schützen?

Der Angeklagte bestritt die Anschuldigungen von Beginn an. Fehler gab er dennoch zu: Weil ihn seine Tochter einmal beim Masturbieren gesehen habe, habe er ihr gesagt, dass er «mit dem Schnäbi spiele». So offen hätte er, gestand er vor Gericht ein, mit seinem Kind wohl nicht über Sexuelles reden sollen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Weiterzug ans Obergericht ist möglich.

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