Aargauer Regierung will 142 Mio. zur Prämienverbilligung beisteuern
Der Anteil ermögliche, den eingeschlagenen Kurs der besonderen Berücksichtigung der Familien und der Alleinstehenden lückenlos fortzuführen, schrieb der Regierungsrat in der am Freitag veröffentlichten Botschaft.
Es bestehe kein «weiterer Optimierungsbedarf». Auch würden die engen finanziellen Verhältnisse des Kantons nicht ausser Acht gelassen. «Die grosse Herausforderung bei der Prämienverbilligung besteht darin, einen guten Mittelweg zwischen den sich widersprechenden sozial- und finanzpolitischen Zielen zu finden», hielt der Regierungsrat fest.
Er erwartet, dass der Bund nächstes Jahr 233 Millionen Franken an die Gesamtsumme bezahlt. Das wären rund zwei Prozent mehr als in diesem Jahr. Er geht gleichzeitig davon aus, dass die ordentlichen Prämien 2022 (mit Franchise von 300 Franken, mit Unfall) um rund zwei Prozent steigen werden.
Der Grosse Rat wird über den Kantonsanteil an die Prämienverbilligung entscheiden. Wenn insgesamt 375,4 Millionen Franken im Topf liegen, so stehen davon 221 Millionen Franken für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) zur Verfügung. Rund 141'540 Personen können eine Verbilligung erhalten.
116 Millionen Franken gehen an die 23'290 Personen, die auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, und weitere 41,5 Millionen Franken an die 14'572 Sozialhilfebeziehenden. Im Zusammenhang mit Nachkontrollverfahren erwartet die SVA Aargau Einsparungen von vier Millionen Franken.
In diesem Jahr stehen insgesamt 366 Millionen Franken für die Prämienverbilligung zur Verfügung. Die Kinderprämien müssen mittlerweile zu 80 Prozent vergünstigt werden.