Ab 2025 ist führerloses Fahren möglich
Ab 2025 gelten in der Schweiz neue Verkehrsregeln. Lärmschutz und automatisiertes Fahren stehen im Fokus der Änderungen.
Die Schweiz geht ab 2025 härter gegen Fahrzeuglärm vor. Generell verboten sind von nun an vermeidbare Geräusche. Dies betrifft besonders Knallgeräusche durch Auspuffanlagen.
Die Bussen für Lärmverstösse steigen deutlich. Laut «Polizei Schweiz» drohen Strafen von bis zu 10'000 Franken.
Auch die bereits länger bestehenden Ordnungsbussen erhöhen sich. Wer seinen Motor unnötig laufen lässt, zahlt künftig 80 statt bisher 60 Franken.
Für Motorräder gelten 2025 neue Abgasnormen
Seit dem Jahreswechsel gelten auch für Motorräder strengere Vorschriften. Neufahrzeuge müssen die Abgasnorm «Euro 5+» erfüllen.
Diese Regelung gilt für alle in die Schweiz importierten oder hier hergestellten Motorräder. Damit soll die Umweltbelastung weiter reduziert werden.
Zusätzlich treten verschärfte Geräuschvorschriften in Kraft. Sie zielen darauf ab, die Lärmbelastung durch Motorräder zu senken.
Automatisiertes Fahren wird teilweise erlaubt
Eine bedeutende Neuerung betrifft das automatisierte Fahren. Ab März 2025 wird es auf Schweizer Autobahnen teilweise zugelassen.
So kann in Fahrzeugen mit genehmigtem Autobahnpiloten das Lenkrad auf Autobahnen losgelassen werden. Der Fahrer muss den Verkehr also nicht durchgehend überwachen.
Allerdings muss er jederzeit bereit sein, die Kontrolle wieder zu übernehmen.
Autos dürfen allein einparken
Auch auf speziell genehmigten Strecken ist das führerlose Fahren ab März möglich. Jedoch muss das führerlose Fahrzeug von einem Operator überwacht werden.
Zudem wird automatisiertes Parkieren möglich sein. In bestimmten Parkhäusern und auf definierten Parkplätzen dürfen Autos dann selbstständig ein- und ausparken.
Noch hat kein Hersteller Genehmigung beantragt
Ob ab März tatsächlich automatisierte Fahrzeuge auf Schweizer Strassen fahren, bleibt fraglich. Laut «Blick» hat bisher kein Hersteller eine Genehmigung beantragt.
Die Fahrzeughersteller müssen nachweisen, dass ihre Systeme die Verkehrssicherheit gewährleisten. Erst dann erteilen die Behörden eine Zulassung.
Ab Juli 2025 werden Fahrassistenten und Automatisierungssysteme Teil der Fahrprüfung. Dies betrifft sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung.