Ab Montag ist der Einkaufstourismus wieder erlaubt

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Bern,

Wie vergangene Woche bereits angekündigt, öffnet die Schweiz am Montag ihre Grenzen gegenüber den EU- und Efta- Staaten sowie Grossbritannien.

Einkaufstourismus ist wieder erlaubt: Im Schengen-Raum, zu dem die Schweiz gehört, werden die Einreisebeschränkungen ab Montag um Mitternacht aufgehoben. (Archivbild)
Einkaufstourismus ist wieder erlaubt: Im Schengen-Raum, zu dem die Schweiz gehört, werden die Einreisebeschränkungen ab Montag um Mitternacht aufgehoben. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/TI-PRESS/PABLO GIANINAZZI

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab kommenden Montag werden die Grenzkontrollen wieder aufgehoben.
  • Damit ist auch der Einkaufstourismus wieder erlaubt.

Wie vergangene Woche bereits angekündigt, öffnet die Schweiz am Montag ihre Grenzen gegenüber den EU- und Efta- Staaten sowie Grossbritannien. Die Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raumes werden aufgehoben, und der Einkaufstourismus wird wieder erlaubt.

Das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat alle Schengen-Staaten von der Liste der Risikoländer gestrichen. Ab Montag (15. Juni) um Mitternacht gilt wieder die volle Personenfreizügigkeit gegenüber den EU- und Efta-Staaten sowie Grossbritannien.

Einkaufen über die Grenze wieder erlaubt

Nun dürfen Schweizerinnen und Schweizer wieder zum Einkaufen über die Grenze. Sämtliche Grenzübergänge, die wegen der Corona-Pandemie im März geschlossen wurden, werden wieder geöffnet. Risikobasierte Kontrollen gibt es weiterhin, um Schmuggel und Kriminalität zu verhindern, wie der Bundesrat schreibt.

Eine Ausnahme gilt allerdings für Bulgarien, Irland, Kroatien, Rumänien, Zypern und Grossbritannien. Diese sechs Länder, die nicht zum Schengen-Raum gehören, bleiben vorerst auf der Liste der Risikostaaten. Für Drittstaaten-Angehörige aus diesen Ländern bleibt die Einreise in die Schweiz weiterhin eingeschränkt.

grenzkontrolle
Kontrolle an Grenze zu Österreich. - AFP/Archiv

In die Schweiz einreisen können freizügigkeitsberechtigte Personen und damit auch Bürger der sechs Staaten und ihre Familienangehörigen. Drittstaatenangehörige aus diesen Ländern dürfen für bis zu neunzig Tage einreisen. Aber nur, wenn sie von einem Unternehmen mit Sitz in den sechs Staaten entsandt werden.

Einschränkungen gelten noch für Passagierflüge. Gemäss der angepassten Verordnung können Flüge aus Risikoländern oder -regionen eingeschränkt oder untersagt werden. Federführend ist das EJPD. Es muss sich mit dem Innen- und dem Aussendepartement, dem Umwelt- und Verkehrsdepartement (Uvek) und dem Finanzdepartement absprechen.

Öffnung für Menschen aus Drittstaaten noch unklar

Wegen der sinkenden Zahlen, hatten sich die Innenminister der Schengen-Staaten bereits vor einer Woche geeinigt, die Kontrollen wieder aufzuheben. Laut der Mitteilung haben auch zahlreiche andere Schengen-Staaten für Montag die Öffnung ihrer Grenzen angekündigt.

Wann die Grenzen auch für Menschen aus Drittstaaten wieder offen sind, steht noch nicht fest. Der Bundesrat will den Entscheid in Abstimmung mit den anderen Schengen-Staaten treffen.

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