Ein Wohl im Oberwallis hat sieben Nutztiere gerissen. Nun wurde er zum Abschuss freigegeben.
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Ein Wolf. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Walliser Staatsrat erteilt die Abschussbewilligung für einen Wolf.
  • Eine neue Verordnung erlaubt den Abschuss eines Wolfs nach sechs gerissenen Nutztieren.
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Der Walliser Staatsrat Frédéric Favre hat den Abschuss eines Wolfes in der Region Brigerberg-Ganter auf der Alp Bortelalpe angeordnet. Das Grossraubtier hat auf einer nicht schützbaren Alp sieben Nutztiere gerissen. Die Voraussetzungen für einen Abschuss auf der Bortealpe seien damit erfüllt, teilte die Walliser Staatskanzlei am Donnerstag mit.

Die Bewilligung ist 60 Tage gültig, solange sich Nutztiere im Abschussperimeter befinden und das Schadenspotenzial bestehen bleibt, so der Kanton. Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere geht davon aus, dass die sieben Nutztiere von einem einzelnen Wolf gerissen wurden.

Grenze für Abschuss wurde gesenkt

Die revidierte Verordnung des Bundesgesetzes über die Jagd, die am 1. Juli in Kraft getreten ist, erlaubt den Abschuss eines Wolfes, sobald dieser innerhalb von vier Monaten mindestens sechs Schafe oder Ziegen in geschützten oder nicht schützbaren Situationen gerissen hat. Zuvor hatte diese Grenze bei zehn Nutztieren gelegen.

In diesem Jahr wurden im Wallis bisher zwei Wölfe abgeschossen, einer in der selben Region und einer im Goms.

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