Adliswil ZH: Deal mit Corona-Tests läuft schief – Mann muss in Knast
Ein Adliswiler Geschäftsmann sollte 125'000 Corona-Tests an einen Kunden liefern. Doch es kommt zu Verzögerungen – über die er den Kunden nicht informiert.
Das Wichtigste in Kürze
- Wegen Betrugs beim Verkauf von Corona-Tests wird ein Adliswiler Geschäftsmann verurteilt.
- Er hat einem Kunden verschwiegen, dass er die Tests nicht fristgerecht liefern kann.
- Bezahlen lässt er sich dennoch im Voraus – und muss nun dafür ins Gefängnis.
Wegen Betrugs beim Verkauf von Corona-Tests ist ein Geschäftsmann aus Adliswil ZH zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Er hatte im November 2020 Corona-Tests verspätet an einen Kunden ausgeliefert, wodurch diesem finanzieller Schaden entstand. Der Geschäftsmann habe gewusst, dass er einen gesetzten Liefertermin nicht halten könne, dies dem Kunden aber verschwiegen.
Das Bezirksgericht Horgen ZH verurteilte den Mann 2022 zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, wovon er die Hälfte absitzen muss. Dagegen ging er in Berufung. Das Obergericht hat die Strafe nun bestätigt, berichtet die «Zürichsee-Zeitung».
Geschäftsmann sollte 125'000 Corona-Tests liefern
Angefangen hatte die Affäre mitten in der Corona-Krise im November 2020. Der Adliswiler Unternehmer erhielt über Whatsapp den Auftrag, 125'000 Corona-Tests an eine deutsche Firma zu liefern.
Über eine schwedische Firma wollte er die Tests beschaffen und dann zum vereinbarten Liefertermin weiterverkaufen. Doch daraus wurde nichts: Das schwedische Unternehmen hatte die Tests zwischenzeitlich anderweitig verkauft.
Zwar fand der Adliswiler einen neuen Partner, diesmal einen chinesischen Testhersteller. Doch konnte dieser nicht zum vorgegebenen Termin liefern.
Statt seinen deutschen Kunden über die Lieferverzögerung zu informieren, verschickte der Adliswiler eine Rechnung. Diese wurde auch prompt bezahlt – rund 487'000 Euro. Die Ware wurde jedoch erst mit mehrmonatiger Verspätung geliefert, wodurch der deutsche Kunde 180'000 Franken Verlust machte.
Gericht: Verzögerung wurde bewusst verschwiegen
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Adliswiler Unternehmer die Verzögerung bewusst verschwieg. Neben der Haftstrafe verhängte es auch eine Geldstrafe.
Dem deutschen Kunden wurden insgesamt 225'000 Franken Schadenersatz zugesprochen. Darüber hinaus muss der Angeklagte dem Kanton Zürich 120'000 Franken als Ersatzforderung für das ungerechtfertigt erlangte Vermögen entrichten.