Airbnb-Ärger in Brunnen SZ: Mieterin zockt Vermieter ab
Zwischen einem Vermieter und seiner Mieterin entzündet sich eine heftige Debatte, nachdem die Mieterin ihre Wohnung unerlaubt über Airbnb untervermietete.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach einem Airbnb-Mietrechtsfall in Brunnen SZ kommt es zu einer heftigen Debatte.
- Die monetäre Wiedergutmachung an den Vermieter lehnt die Mieterin entschieden ab.
- Eine Eidgenössische Abstimmung zu möglichen Mietrechtsänderungen steht kurz bevor.
Der Fall macht die Diskussion um eine Mietrechtsrevision aktuell, während eine Eidgenössische Abstimmung ansteht. In Brunnen im Kanton Schwyz sorgt laut «Luzerner Zeitung» ein Fall von unerlaubter Untervermietung über die Plattform Airbnb für Schlagzeilen.
Eine Mieterin hatte ohne vorherige Absprache mit ihrem Vermieter ihre Ferienwohnung über einen Zeitraum von fünf Jahren auf Airbnb gelistet.
Der Schätzungen des Vermieters zufolge soll sich die Mieterin durch diese Praxis unrechtmässig um über 50'000 Franken bereichert haben. Dies geschah trotz einer eindeutigen Vereinbarung im Mietvertrag, die das Untervermieten explizit untersagt.
Mieterin bot offenbar gleich mehrere Objekte an
Besonders pikant: Die Mieterin bietet anscheinend nicht nur die Wohnung in Brunnen, sondern noch zwei weitere Objekte in Luzern auf Airbnb an.
Die Mieterin lehnt jegliche Art von Wiedergutmachung entschieden ab. Eine gütliche Einigung zwischen den Parteien scheint somit nach der jüngsten Sitzung der Schlichtungsbehörde unwahrscheinlich. Nun steht ein gerichtliches Verfahren an.