Anklage fordert im Zürcher Obdachlosen-Prozess stationäre Massnahme
2021 tötete ein Mann einen schlafenden Obdachlosen in Zürich. Vor Gericht zeigte er sich reuig. Die Anklage fordert eine stationäre Massnahme.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Anklage fordert eine stationäre Massnahme im Zürcher Obdachlosen-Prozess.
- Der Täter zeigt Reue und erklärt die Gewalt mit Alkohol- und Drogenkonsum.
- Die Staatsanwältin fordert 20 Jahre Freiheitsstrafe wegen Mordes und weiterer Delikte.
Der 21-jährige Mann, der im September 2021 bei einem Gemeinschaftszentrum (GZ) einen schlafenden Obdachlosen brutal tötete, hat am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich versichert, wie leid ihm alles tue. Die extreme Gewalt erklärte er mit Alkohol- und Drogenkonsum.
Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren wegen Mordes und weiterer Delikte. Die Freiheitsstrafe soll aber zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben werden. Die Entlassung hängt dabei vom Behandlungserfolg ab.
Der Beschuldigte erklärte, er habe den Mann ausrauben wollen. Dieser habe aber kein Geld gehabt. Da sei er auf ihn losgegangen. Seine Gewaltorgie filmte er mit dem Handy, die Aufnahmen teilte er.
Am frühen Morgen des 19. September 2021 befand sich der Schweizer auf dem Heimweg vom Ausgang. Als er beim GZ den 66- jährigen Obdachlosen sah, der in seinem Schlafsack auf einer Bank schlief, beschimpfte er ihn und attackierte ihn unvermittelt. Er habe ihn «zu Tode gestampft und getreten», sagte die Staatsanwältin.