Arbeitsvermittlungszentrum kürzt zu Unrecht Taggelder
Eine Arbeitsvermittlung hat die Taggelder für einen Mann gekürzt, der einen Sprachkurs besucht hat. Das war nicht korrekt, entschied das Bundesgericht.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Stellenloser ist für einen Sprachkurs nach London gereist.
- Die Arbeitslosenkasse hat ihm zu Unrecht das Taggeld für die Zeit verwehrt.
Ein regionales Genfer Arbeitsvermittlungszentrum hat einem gemeldeten Stellenlosen zu Unrecht die Taggelder für die Zeit eines Sprachaufenthalts in London nicht zahlen wollen. Das Bundesgericht hat nun eine Beschwerde des Mannes gutgeheissen.
In einem heute Dienstag publizierten Urteil halten die Richter fest, dass der Mann während seines einmonatigen Sprachaufenthalts vermittelbar war. Bei rund 20 Flugverbindungen zwischen London und Genf hätte der Stellensuchende für ein Bewerbungsgespräch jederzeit in die Schweiz zurückkehren können.
Wie das Bundesgericht in seinen Erwägungen weiter schreibt, hatte der Mann von Anfang an bekräftigt, dass er seinen Sprachkurs jederzeit für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit abbrechen würde.
Die kantonale Vorinstanz hatte quasi als Beweis dafür den Abschluss einer entsprechenden Versicherung verlangt. Das Bundesgericht hält dies nicht für nötig, da der finanzielle Schaden bei Abbruch des Kurses gering gewesen wäre.
Wie aus dem Urteil zudem hervor geht, hatte der Mann während seiner Zeit in London Bewerbungen geschrieben und war somit auch in diesem Punkt seinen Verpflichtungen nachgekommen. Eine der Bewerbungen führte schliesslich zum Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags.