Verwaltungsrat

ASE-Verwaltungsrat muss mit höherer Strafe rechnen

Keystone-SDA
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Lausanne,

Das Bundesgericht hat den milden Schuldspruch von 28 Monaten teilbedingt gegen den früheren Verwaltungsratspräsidenten der betrügerischen Vermögensverwalterin ASE aufgehoben. Der Fall geht zurück ans Aargauer Obergericht. Der Mann muss mit einer höheren Strafe rechnen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht führt in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil aus, dass Aargauer Obergericht habe Indizien gegen den früheren Verwaltungsratspräsidenten und Alleinaktionär der ASE jeweils nur einzeln betrachtet.

Erst die Gesamtbetrachtung führe jedoch zum Schluss, dass der Mann seinen Pflichten nicht nachgekommen sei.

Die im aargauischen Fricktal ansässige Vermögensverwalterin ASE Investment hatte Anleger mit Renditeversprechen von bis zu 18 Prozent angelockt. In Tat und Wahrheit handelte es sich um ein Schneeballsystem. Treibende Kraft der Machenschaften war der Geschäftsführer der ASE.

Der Verwaltungsratspräsident stellte sich im Strafverfahren jeweils als unwissend dar. Er war zahlreichen Hinweisen auf unsaubere Machenschaften des Geschäftsleiters nicht nachgegangen, obwohl er aufgrund seiner Position als Verwaltungsratspräsident dazu verpflichtet gewesen wäre, wie das Bundesgericht ausführt.

Das Obergericht verurteilte den Mann im Februar vergangenen Jahres zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten, davon 22 Monate bedingt. Es befand ihn der mehrfachen Geldwäscherei und der mehrfachen qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung für schuldig.

Vom Vorwurf der Misswirtschaft und der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung in weiteren Punkten sprach es ihn frei. Gegen diesen Entscheid gelangte die Staatsanwaltschaft ans Bundesgericht.

Auch der Verurteilte reichte beim Bundesgericht eine Beschwerde ein - jedoch ohne Erfolg. Er beantragte einen Freispruch.

Der ASE-Geschäftsführer, die treibende Kraft hinter dem Anlagebetrug, war vom Aargauer Obergericht zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Aufgrund des vorzeitigen Strafvollzugs hat er die Strafe bereits verbüsst.

Die Basler Kantonalbank (BKB) war Depotbank der Firma, und zahlreiche Kunden des staatlichen Instituts investierten Geld bei der ASE. Der Anlagebetrug flog im April 2012 auf, nachdem die BKB von einem Kunden auf Unstimmigkeiten in einzelnen Kontoauszügen hingewiesen worden war. Die Bank reichte Strafanzeige gegen die ASE wegen Urkundenfälschung ein. (Urteil 6B_910/2019 und 6B_1076/2019 vom 15.6.2020)

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