Asylbewerber: Sonderflüge zur Ausschaffung schlecht ausgelastet
Asylbewerber, die keinen Schutz in der Schweiz bekommen, werden via Flugzeug ausgeschafft. Mitunter sind diese Maschinen jedoch kaum ausgelastet.
Das Wichtigste in Kürze
- Abgewiesene Asylbewerber werden häufig via Flugzeug in ihre Heimat zurückgebracht.
- Diese Maschinen sind mitunter kaum ausgelastet.
Sonderflüge zur Ausschaffung abgewiesener Asylbewerber sind schlecht ausgelastet. Teilweise sass 2022 nur eine auszuschaffende Person in den Maschinen. 24 dieser Sonderflüge, für 115 abgewiesene Asylbewerber, fanden 2023 statt.
Dass die Sonderflüge schlecht ausgelastet sind, bestätigte das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf Anfrage von Keystone-SDA. Mitunter werden Flüge für einzelne Ausschaffungen durchgeführt. In Maschinen, die laut «NZZ» Platz für 30 bis 190 Personen bieten.
Wie SEM-Chefin Christine Schraner Burgener ausführte, ist die tiefe Auslastung auch eine Folge kurzfristiger Annullationen. So seien für die Flüge immer mehrere abgewiesene Personen eingeplant.
Aufgrund eines Untertauchens vom Asylbewerber komme es vor, dass auch Flüge mit sehr geringer Auslastung durchgeführt würden. Das kann auch aufgrund einer Verfügung des Bundesverwaltungsgerichts oder aus medizinischen Gründen vorkommen.
Geringe Auslastung verursacht hohe Kosten
Die geringe Auslastung der Sonderflüge führte entsprechend zu hohen Kosten. Das SEM veranschlagte die reinen Flugkosten mit 13'000 Franken pro zurückgeführte Person. Hinzu kamen Sicherheitskosten sowie die Kosten für die Begleitung durch Ärzte und Beobachter.
Die Durchführung lohne sich aber trotzdem, schrieb das SEM weiter. So seien etwa bei Dublin-Rückführungen Fristen einzuhalten. Dies, damit nicht die Schweiz für die Person zuständig würde, was deutlich höhere Kosten mit sich brächte.
Es gehe aber nicht nur um juristische Fragen, es gehe auch um die Glaubwürdigkeit des Asylsystems, sagte Schraner Burgener weiter. «Es ist wichtig, dass Asylsuchende wissen, dass sie unser Land rasch wieder verlassen müssen. Wenn sie keine Aussicht auf den Schutz der Schweiz haben.»
Sonderflüge werden nur in Ausnahmefällen durchgeführt. Die meisten Rückführungen finden mit einem Linienflug statt.