Aufstands-Beizerin Daniela Liebi: «Mir droht höchstens eine Busse»
Einige Beizer verstiessen am Montag gegen die Regeln zur Bekämpfung des Coronavirus. Doch die Anzeigenflut bleibt aus. In Bern waren es nur «einzelne» Betriebe.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Beizer-Aufstand fiel kleiner aus als erwartet.
- Nur wenige Betriebe schliessen sich am Montag dem Aufruf an, ihr Lokal zu öffnen.
- Im Kanton Zürich sind der Polizei keine Fälle einer illegalen Öffnung bekannt.
Die Verwirrung war gross: «Wo ist denn jetzt ein Restaurant offen?», fragten Dutzende Personen in die Telegram-Gruppe «Wir machen auf». Der angekündigte Beizen-Aufstand wurde zum Rohrkrepierer. Einzig die Bernerin Daniela Liebi kämpfte an vorderster Front gegen die Massnahmen.
Über das ganze Land betrachtet haben im Vorfeld 124 Gastrobetriebe angegeben, am Montag öffnen zu wollen. Doch nur wenige Betriebe liessen auf ihre Worte Taten folgen.
«Einzelne» Betriebe öffnen in Bern
Im Kanton Zürich sei die Polizei auf keine geöffneten Lokale gestossen, sagt Mediensprecherin Carmen Surber auf Anfrage. «Es gab einige Meldungen», sagt sie, «die betreffenden Restaurants waren aber geschlossen». In Zürich wollten 25 Unternehmen am Projekt teilnehmen.
Im Kanton Bern waren es gar 27 Lokale, die öffnen wollten. «Der Polizei sind nur einzelne Betriebe gemeldet worden», sagt Kapo-Bern-Mediensprecher Patrick Jean gegenüber Nau.ch.
Gäste nicht strafbar
Eine genaue Zahl könne er nicht nennen. Die geöffneten Betriebe hätten nach den Dialogen mit den Polizisten wieder schliessen müssen.
Jetzt würden Anzeigen, Patententzüge und gar Betriebsschliessungen geprüft, sagt Jean. Das weitere Vorgehen liege allerdings in den Händen der zuständigen Behörden. Zum Fall von Daniela Liebi kann Jean keine Angaben machen.
Auf Anfrage von Nau.ch erklärt Liebi selbst, dass ihr höchstens eine Busse drohe. Der Thuner Regierungsstatthalter drücke ein Auge zu. «Es gehe als einmaliger Ausrutscher durch», sei ihr gesagt worden.
Der Regierungsstatthalter von Thun, Marc Fritschi, bestätigt gegenüber Nau.ch die Aussagen von Liebi. «Die Schliessung gilt aufgrund der Covid-19-Massnahmen und fällt dahin, wenn der Bundesrat die Bewirtung wieder zulässt.» Die Betriebsbewilligung werde ihr nicht entzogen.
«Botschaft ist angekommen»
Und für die drohende Busse dürfte sie nicht einmal selbst aufkommen müssen. «Mir haben bereits Dutzende Personen geschrieben, um Geld zu spenden», sagt die Beizerin.
Wohl auch deshalb zeigt sie keine Reue: «Ich wollte eine Botschaft vermitteln und die ist ganz klar angekommen», sagt sie stolz.
Entwarnung gibt es für die Besucher der illegal geöffneten Betriebe: Auf sie werden keine Bestrafungen zukommen, meint Polizeisprecher Jean. Der Besuch eines Restaurants sei nicht strafbar – sofern die Gäste die geltenden Schutzmassnahmen einhielten. Der Wirt sei für die Schliessung verantwortlich.