Ausgleichskasse: Ab Mitte April sollen Lohnersatz-Gelder fliessen
Um Selbständigerwerbende zu unterstützen, stellt die Ausgleichskasse ab Mitte April Lohnersatz-Gelder zur Verfügung.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Ausgleichskassen stellen Lohnersatz-Gelder für Selbständigerwerbende zur Verfügung.
- Ab Mitte April sollen die Leistungen in Kraft treten.
Die AHV-Ausgleichskassen haben angekündigt, am Montag Online-Formulare und Informationen für Betroffene der Corona-Krise zur Verfügung zu stellen. Damit soll vor allem Selbständigerwerbenden ermöglicht werden, schnell und unkompliziert an Lohnersatz zu gelangen.
Den Ausgleichskassen ist bewusst, dass die wirtschaftliche Not der Selbständigerwerbenden und Angestellten mit Erwerbsausfall gross ist. Dies teilten die Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen und die Vereinigung der Verbandsausgleichskassen am Sonntag gemeinsam mit.
Die Ausgleichskassen setzten alles ihnen Mögliche daran, den Auftrag des Bundesrates vom 20. März so schnell wie möglich umzusetzen. Betroffene sollten möglichst einfach und unbürokratisch Zugang zu den neuen Leistungen haben.
Anspruch haben Selbständigerwerbende, die keine Kurzarbeitsentschädigung geltend machen können. Auch Eltern, die ihre Arbeit aufgrund von Schulschliessungen unterbrechen müssen, um ihre Kinder zu betreuen, stehen solche Leistungen zu. Ebenfalls Anspruch haben Personen bei ärztlich angeordneter Quarantäne.
Ausgleichskasse zahlt 1,5 Mrd. Franken an 160'000 Betroffene
Gemäss Schätzungen des Bundes ist mit über 160'000 Betroffenen zu rechnen. Die Ausgleichskasse geht im Falle einer dreimonatigen wirtschaftlichen Einschränkung von Auszahlungen in der Höhe von 1,5 Milliarden Franken aus.
Für die Beratung und Auszahlung ist immer diejenige Ausgleichskasse zuständig, bei welcher die Betroffenen ihre AHV-Beiträge abrechnen. Ausgezahlt wird normalerweise nach einem Monat. Die Ausgleichskassen gehen davon aus, dass ab Mitte April Gelder fliessen können.
Um die Betroffenen zu unterstützen, sollen ab Montag Informationsmaterial und ein Online-Antragsformular in drei Sprachen im Internet zur Verfügung stehen. Manche Kassen haben auch ihr Beratungsteam für Telefonanrufe verstärkt. Ebenfalls wird ein Merkblatt zum vorübergehenden Verzicht auf Verzugszinsen aufgeschaltet.