Coronavirus: Jetzt müssen auch Zivilschützer aushelfen
Wegen des Coronavirus werden nicht nur Tausende Rekruten, sondern auch Zivilschützer aufgeboten. Für Arbeitgeber denkbar ungünstig.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kantone bieten den Zivilschutz aufgrund der Corona-Krise vermehrt auf.
- Verweigerern droht bis zu drei Jahre Haft.
- Auch der Bund könnte den Zivilschutz aufbieten.
Das Coronavirus führt überall in der Schweiz zu einer Ausnahmesituation. Nicht nur bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern, auch der Zivilschutz muss jetzt in die Presche springen. Und das in einer Zeit, in der KMU's ums Überleben kämpfen und reihenweise Kurzarbeit anmelden.
In den vergangenen und folgenden Tagen werden immer mehr Personen für den Zivilschutz aufgeboten. Weshalb und für wie lange bleibt in vielen Fällen jedoch unklar. Der Arbeitgeber kann sich nicht wehren, so dringend er die Hilfe deiner Mitarbeiter auch bräuchte.
Organisation ist Sache des Kantons
Andreas Bucher, Mediensprecher des Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS), erklärt auf Anfrage von Nau.ch, dass derzeit in vielen Kantonen Zivilschutz-Angehörige aufgeboten werden.
Doch dies ist bisher noch Sache der Kantone – auch wenn der Bundesrat die Möglichkeit hätte, selbst die Hilfe des Zivilschutzes anzuordnen. Wenn dies der Fall sein sollte, müsste auch der Bund die Kosten übernehmen.
Im Kanton Luzern seien 28 Angehörige des Zivilschutzes aufgeboten. «Die Aufgebote werden laufend geprüft und der Lage angepasst», so Christian Hodel, Kommunikationsbeauftragter des Kantons. Die aufgebotenen Personen sind als Unterstützung des kantonalen Führungsstabs im Einsatz.
Auch im Kanton Zürich gibt es ein erhöhtes Aufgebot an Zivilschützern. Wie der Kanton auf der Website informiert, stehen 20 Mitarbeitende im Einsatz der kantonalen 24h-Hotline. Weitere 14 unterstützen die Spitäler und 15 den Flughafen.
Der Kanton Aargau habe bisher erst eine Handvoll Zivilschützer zugunsten des Spitals Muri einrücken lassen, so Dieter Wicki, Abteilungsleiter des kantonalen Führungsstabs. Weitere Aufgebote werden in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten folgen.
Wie Bucher vom BABS erklärt, stünden die Zivilschützer in drei Bereichen im Einsatz: Betreuung, Logistik und Pionieraufgaben. Zu letzterem zählt etwa das Einrichten von Empfangsstellen oder Zugangskontrollen bei Spitälern.
Die Betreuung betrifft besonders ältere Menschen oder Personen in Quarantäne, denen die Zivilschützer Besorgungen abnehmen oder Boten-Gänge durchführen.
Logistisch helfen die Zivilschützer beim Besorgen von Schutzmaterial, leisten Fahrdienste oder verpflegen die Einsatzkräfte an der Front.
Verweigerern droht drei Jahre Haft
Auch wenn das Aufgebot eines Zivilschützers zu einem für den Arbeitgeber denkbar ungünstigen Zeitpunkt kommen könnte, dagegen wehren kann er sich nicht.
«Die Leistung von Schutzdienst ist eine gesetzliche Pflicht. Leistet ein Angehöriger des Zivilschutzes einem Aufgebot nicht Folge, so kann er mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden», erklärt Bucher.
Um dem Einsatz Folge zu leisten brauche ein Angehöriger des Zivilschutzes auch nicht die «Erlaubnis» des Arbeitgebers, betont Bucher. Im Aargau sei man offen für Dialoge, meint Wicki: «Sollte es Zielkonflikte geben, so sind wir zuversichtlich, dass diese im Dialog zwischen Zivilschützer und Kommandant gelöst werden können. Wenn es zu einer Verzeigung bei der Staatsanwaltschaft kommen sollte, wird der konkrete Fall gewürdigt.»