Autofahrer akzeptiert 40-Franken-Busse nicht – muss 1700 zahlen
Ein Berner Autofahrer will eine Parkbusse in der Höhe von 40 Franken nicht zahlen – und zieht vor Gericht. Das kommt ihn nun teuer zu stehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Autofahrer platziert in Bern versehentlich seine Parkkarte verkehrt im Auto.
- Weil die Polizei sie so nicht lesen kann, verhängt sie eine Busse von 40 Franken.
- Der Berner zieht deswegen vor Gericht – am Schluss muss er statt 40 Franken 1700 zahlen.
Im Oktober 2020 parkiert ein Berner sein Auto in der blauen Zone und legt seine Anwohnerparkkarte auf das Armaturenbrett. Dabei macht er einen Fehler, der ihn später einiges kostet: Er lässt die Parkkarte mit der Rückseite nach oben im Auto.
Just zu dieser Zeit werden die Autos im Gebiet kontrolliert. Der Berner erhält eine Parkbusse in der Höhe von 40 Franken. Für ihn inakzeptabel – er wehrt sich vor Gericht dagegen.
Der Mann argumentiert, auf der Rückseite der Parkkarte stünden schliesslich sein Name und seine Adresse. Zudem habe die Polizei die Karte selbst ausgestellt.
Busse wird gestrichen, Verfahrenskosten bleiben
Bei den Richtern des Regionalgerichts Bern-Mittelland stösst er damit aber auf wenig Verständnis. Denn: Weder das Autokennzeichen, die Zone, die Gültigkeit noch der QR-Code seien so erkennbar gewesen.
Dem Berner wird dafür die Busse von 40 Franken erlassen. Denn wie er beweisen kann, war seine Anwohnerkarte zum Zeitpunkt des Vorfalls gültig. Allerdings bleibt er nun laut «Berner Zeitung» auf den Verfahrenskosten von 700 Franken sitzen.
Berner fordert statt Busse Zehn-Franken-Gebühr
Auch das will der Mann nicht akzeptieren. Er zieht den Fall vor das Obergericht. Dort präsentiert er zwei «praktische Lösungsansätze» für das Problem.
Einerseits sollen Kontrollpersonen künftig Geräte mitführen, mit denen sie sehen, ob auf ein Kontrollschild eine Parkkarte gelöst ist. Andererseits könnte man für solche Fälle statt einer Busse eine administrative Gebühr von zehn Franken einführen.
Das Obergericht schmettert die Vorschläge ab. Es argumentiert, dass die Parkkarte in der Verantwortung des Lenkers liege. Zudem seien Parkkontrollen ein Massengeschäft.
Für den Berner heisst das jetzt: Zusätzlich zu den 700 Franken Verfahrenskosten des Regionalgerichts kommen 1000 weitere vom Obergericht hinzu. Auf den nun insgesamt 1700 Franken bleibt er sitzen.
Immerhin: Die 40 Franken Busse muss er nicht zahlen. Diese hätte ihm das Obergericht eigentlich auch noch in Rechnung stellen wollen. Das durfte es aber aus formalen Gründen nicht tun.