Gericht

Autohändler wegen Mordes an ägyptischem Diplomaten vor Gericht

Keystone-SDA
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Bellinzona,

Ein Autoverkäufer und eine Frau stehen wegen eines mysteriösen Mordes vor Gericht, der durch neue DNA-Analysen aufgedeckt wurde.

Bundesstrafgericht Bellinzona
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/TI-PRESS/CARLO REGUZZI

Die Ermordung eines ägyptischen Diplomaten im Jahr 1995 in der Tiefgarage seines Genfer Wohnhauses hat jahrelang Rätsel aufgegeben. Neue Analysemöglichkeiten von DNA-Spuren und Fingerabdrücken ergaben eine Spur. Am Montag müssen sich ein Autoverkäufer und eine der Beihilfe beschuldige Frau vor dem Bundesstrafgericht für die Tat verantworten.

Am Abend des 13. November 1995 wurde ein Mitarbeiter des Handelsbüros der ägyptischen Mission in Genf mit sechs Pistolenschüssen in Brust und Unterleib niedergestreckt. Neben den Kugeln und Patronenhülsen fanden die Ermittler am Tatort einen Schalldämpfer, der aus dem Schaumstoff von Autokopfstützen und Klebeband hergestellt worden war. Darauf war ein Fingerabdruck.

Mehr als 20 Jahre lang blieben die Ermittlungen der Polizei ohne Erfolg, bis 2018 ein Autoverkäufer ins Visier der Justiz geriet, der wegen Vergewaltigung und Körperverletzung angeklagt ist.

Der in Frankreich und der Schweiz mehrfach verurteilte 55-jährige italienisch-ivorianische Staatsbürger wird von der Bundesanwaltschaft (BA) beschuldigt, die Schüsse auf den Ägypter abgegeben zu haben. Neben ihm steht eine schweizerisch-italienische Doppelbürgerin vor Gericht, die verdächtigt wird, an der Herstellung des Schalldämpfers beteiligt gewesen zu sein.

Die Tat und ihre Aufklärung

Nach dem von den Ermittlern rekonstruierten Szenario soll der Angeklagte die Vorbeifahrt des Autos des Diplomaten genutzt haben, um durch das automatische Garagentor zu schlüpfen. Anschliessend soll er dem Opfer gefolgt sein und es mit einer Sig-Sauer-Pistole Kaliber 9 mm erschossen haben.

Die Angeklagten müssen sich wegen Mordes beziehungsweise wegen Beihilfe zu Mord verantworten. Bisher soll der mutmassliche Täter weder seine Auftraggeber bekannt gegeben haben, noch die Summe, die er erhalten haben soll.

Der 55-Jährige ist auch wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und Bedrohung einer ehemaligen Partnerin angeklagt. Bei einem Streit mit einer Drittperson soll er gesagt haben: «Das nächste Mal bringe ich Sie um wie die anderen».

Darüber hinaus werden dem Angeklagten zahlreiche weitere Straftaten vorgeworfen. Es geht unter anderem um Pornografie, unbefugtes Aufnehmen von Gesprächen, Betrug und ungetreue Geschäftsbesorgung.

Weiterer Prozessverlauf

Nach dem ersten Prozesstag von heute Montag wird die Hauptverhandlung am 9. Dezember und an den darauffolgenden Tagen fortgesetzt. Die Urteilsverkündung ist für den 27. Januar 2025 angesetzt. Die BA wird die beantragten Strafen im Rahmen des Hauptverfahrens bekannt geben.

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