Wegen Corona brauchen Events mit 150 Leuten Bewilligung
Bei Veranstaltungen mit mehr als 150 Personen soll mit dem zuständigen Kanton eine Risikoabschätzung gemacht werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Das BAG hat seine Hygiene-Empfehlungen zum Schutz vor dem Coronavirus ergänzt.
- Neu dazugekommen ist die Anweisung, Abstand zu halten.
- Bei Veranstaltungen ab 150 Personen soll mit dem Kanton eine Risikabschätzung erfolgen.
Der Bundesrat hat gegen die Ausbreitung des neuen Coronavirus in der Schweiz Ende Februar beschlossen, Grossanlässe mit über tausend Besuchern zu verbieten. Das Verbot gilt vorerst bis am 15. März. Doch einige Kantone und Ortschaften gehen weiter als der Bundesrat.
Im Kanton Bern etwa sind nur Anlässe erlaubt, wenn der Veranstalter die Identität aller Teilnehmenden kennt. Die Stadt Chur geht viel weiter und hat Veranstaltungen ab 50 Personen grundsätzlich untersagt. Der Kanton Zürich gibt hingegenEmpfehlungen ab, statt Verbote zu erlassen.
Am heutigen Mittwochabend hat ein Treffen zwischen Vertretern der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und Bundesrat Alain Berset stattgefunden. Ziel des Treffens war eine Vereinheitlichung der kantonalen Massnahmen
Social distancing
Das Bundesamt für Gesundheit hat seine Hygiene-Empfehlungen zum Schutz vor dem neuen Coronavirus ein weiteres Mal ergänzt. Neu dazugekommen ist am Mittwoch die Anweisung, Abstand zu halten. Dies gilt zum Beispiel für das Anstehen in einer Schlange.
Um die durch das Virus Sars-CoV-2 besonders gefährdeten älteren Menschen zu schützen, soll das Abstand halten vor allem für sie und ihnen gegenüber gelten, wie Vertreter von Bund und Kantonen am Mittwochabend in Bern vor den Medien bekannt gaben. Auch Teilnehmer von Sitzungen sollen körperlich auf Distanz gehen.
Das "Social Distancing" sei neu, sagte Gesundheitsminister Alain Berset am Mittwochabend in Bern vor den Medien. Eine gewisse Distanz zu anderen Menschen sei zum Schutz der Verletzlichsten wichtig. Das neue Piktogramm ergänzt die in Rot-Gelb gehaltenen Plakate und die Flyer der Kampagne «So schützen wir uns».
Risikoabschätzung bei Veranstaltungen
Die St. Galler Regierungsrätin Heidi Hanselmann, Präsidentin der Gesundheitsdirektorenkonferenz der Kantone, erläuterte die Richtlinien, die Vertreter von Bund und Kantonen am Mittwoch in Bern diskutiert hatten. Bei Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen sollen die Kantone zusammen mit den Veranstaltern eine Risikoabschätzung machen. Auch Eigenverantwortung solle zum Tragen kommen.
Ältere Menschen seien besonders gefährdet, an Covid-19 zu erkranken. Ihnen und auch Menschen mit Diabetes oder Bluthochdruck soll empfohlen werden, nicht an die Veranstaltung zu kommen. "Wer sich krank fühlt, soll aufgefordert werden, die Veranstaltung nicht zu besuchen," führte Hanselmann dazu aus. Weiter sollen die Empfehlungen zum Schutz vor dem Virus bekannt gemacht werden.
Als Entscheidhilfe dafür, ob eine überhaupt Risikoabschätzung erforderlich ist oder nicht, nannten die Konferenzteilnehmer eine Richtzahl von 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Bei diesem Besucheraufmarsch könne deren Identität noch erfasst werden.