BAG senkt Labortarife – Spareffekt von 140 Millionen Franken
Das BAG will Laborkosten einsparen und senkt dafür die Tarife ab dem 1. August. Pro Jahr sollen so 140 Millionen Franken gespart werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Das BAG senkt die Labortarife für Analysen ab dem 1. August um zehn Prozent.
- Dadurch sollen 140 Millionen Franken pro Jahr eingespart werden.
- Das ist jedoch nur eine Übergangslösung. Diese gilt bis wahrscheinlich 2025.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) senkt die Tarife für Laboranalysen auf den 1. August um zehn Prozent. Wie es am Donnerstag mitteilte, hat das einen Spareffekt von 140 Millionen Franken im Jahr. Weitere Einsparungen von 30 Millionen gibt es beim Vitamin D.
Die Senkung der Tarife gilt so lange, bis das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) sämtliche Tarife für Laboranalysen einzeln überprüft und angepasst hat. Der Tarif jeder einzelnen Analyse muss betriebswirtschaftlich und sachgerecht gestaltet sein, wie das BAG schrieb.
Übergangslösung bis vermutlich 2025
Die genaue Überprüfung und Senkung all dieser Tarife ist indessen innerhalb einer kurzen Frist nicht möglich. Das BAG rechnet damit, dass die Arbeit voraussichtlich bis 2025 dauert. Bis dahin gilt als Übergangslösung die lineare Senkung aller Tarife.
Als Grund für den Schritt nennt das BAG geringere Stückkosten wegen des grösseren Volumens und der gestiegenen Automatisierung. Zudem sind die Materialeinkäufe von Schweizer Laboratorien im Vergleich zu den Nachbarländern unverhältnismässig teuer.
Das EDI prüft den Angaben zufolge deshalb weitere lineare Tarifsenkungen, wobei die Laboratorien genügend Zeit für die Umsetzung der entsprechenden Verfügung erhalten.
Die Kürzung wird aufgehoben, sobald das EDI mit der Überprüfung aller Labortarife fertig ist. Ausgenommen von der Kürzung und der differenzierten Prüfung sind die Analysen von Hausärztinnen und Hausärzten.
Überprüfung von Vitamin-D-Bestimmung soll 30 Millionen einsparen
Weitere Einsparungen von rund 30 Millionen Franken pro Jahr erwartet das BAG aufgrund einer Überprüfung der Vitamin-D-Bestimmung mittels einer systematischen Bewertung medizinischer Verfahren und Techniken (HTA). Darauf basierend muss die obligatorische Krankenversicherung ab dem 1. Juli nicht mehr für alle Vitamin-D-Analysen bezahlen.
Bezahlen werden die Krankenkassen in der Grundversicherung für präventive Vitamin-D-Analysen nur noch bei einer Erkrankung an Vitamin-D-Mangel oder bei einem entsprechenden Verdacht. Auch im Behandlungsverkauf wird die Kontrolle durch die Analyse eingeschränkt.