BAG soll Verträge mit Impfstoffherstellern öffentlich machen
Das BAG verliert ein Verfahren und soll nun die Verträge mit den Impfstoffherstellern öffentlich machen. Die Behörde kann die Empfehlung jedoch noch anfechten.
Das Wichtigste in Kürze
- Das BAG soll den Zugang zu den Impfstoff-Verträgen gewährleisten.
- Zu diesem Schluss kommt der Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Adrian Lobsiger.
- Die Behörde kann die Empfehlung anfechten, ihr droht jedoch das Bundesverwaltungsgericht.
Wie viel zahlt der Bund für Corona-Impfstoffe? Bisher sind die Preise vertraulich. Das soll sich nun ändern.
Der Solothurner Anwalt und SVP-Kantonsrat Rémy Wyssmann gewinnt eine juristische Auseinandersetzung gegen das BAG.
Das Bundesamt soll nun sämtliche Impfstoff-Verträge der Öffentlichkeit zeigen, wie Medien von CH Media berichten. Zu diesem Schluss kommt der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Adrian Lobsiger.
BAG kann Verfügung erlassen
Das BAG müsse die Impfstoffhersteller anhören und den «Zugang zu den Verträgen unter Beachtung des Verhältnismässigkeitsprinzips» gewährleisten. Konkret: Es muss die Verträge auf Anfrage offenlegen. Gewisse Stellen in den Verträgen können aber geschwärzt werden.
Kritiker hatten die bisherige Verschwiegenheit scharf kritisiert. Patrick Durisch von der Organisation Public Eye kritisierte gegenüber «Saldo», dass sich der Bund in den Verträgen zum «Komplizen» der Hersteller macht. Pharmakonzerne verhinderten mit der Geheimniskrämerei, dass Staaten die Preise vergleichen können.
Das Beispiel des Covid-Medikaments Molnupiravir zeigt, was das bedeutet. Die USA zahlten 665 Franken pro Patient für eine Standardtherapie (fünf Tage). Diese Zahl musste die Organisation Knowledge Ecology International Anfang Oktober veröffentlichen. Die Herstellung von Molnupiravir kostet aber nur Fr. 18.50 pro Standardtherapie.
Die Schweizer Bundesbehörde kann nun gegen die Empfehlung eine Verfügung erlassen. Auf Anfrage von CH Media antwortete das Bundesamt noch nicht, ob es weit kommen wird. Klar ist hingegen: Geht das BAG gegen die Empfehlung vor, wird Wyssmann den Fall weiter vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.
Sorgen bei Interpharma
Derweil macht man sich beim Verband der forschenden Pharmaunternehmen in der Schweiz, Interpharma, Sorgen um die Konsequenzen. Das BAG und die Impfstoffhersteller hätten bei den Verhandlungen Vertraulichkeit vereinbart.
«Bei einer Offenlegung würde die Schweiz unter Umständen vertragsbrüchig werden», wird der Verband von CH Media zitiert. Dies könne der Vertrauenswürdigkeit der Schweiz schaden und «langfristig Folgen für uns alle haben».
Eine mögliche Konsequenz sei die Benachteiligung der Schweiz bei künftigen Beschaffungen von Impfstoffen oder Medikamenten.