Bald drei Sonderermittler wegen Indiskretionen aus Bundeskreisen

Keystone-SDA
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Bern,

Verschiedene Informationen, die vermutlich illegal von der Bundesverwaltung und der Justiz an Medien gelangt sind, könnten bald drei Sonderermittler beschäftigen. Im Folgenden ein Überblick, wer genau für was zuständig ist und welche Verfahren wegen Indiskretionen laufen:

Bundeshaus Bern
Das Bundeshaus in Bern. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • FALL CRYPTO: Im Februar 2020 flog die Crypto-Affäre auf.

Medien berichteten damals, dass der US-Geheimdienst CIA und der deutsche Bundesnachrichtendienst BND über manipulierte Verschlüsselungsgeräte der Zuger Firma Crypto AG über hundert Staaten ausspionierten. Im Zuge der Aufarbeitung der Affäre – konkret während der Verwaltungskonsultationsphase – gelangten Informationen aus dem vertraulich klassifizierten Entwurf des Inspektionsberichts an einzelne Medien. Die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK) erstatteten in der Folge bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen unbekannt. Im Januar 2021 setzte die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) einen ausserordentlichen Staatsanwalt ein. Peter Marti sollte die mutmasslichen Amtsgeheimnisverletzungen prüfen.

CORONA-INDISKRETIONEN: Im Zuge seiner Crypto-Untersuchungen stiess Sonderermittler Marti auf weitere Informationslecks – insbesondere in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Ins Visier geriet unter anderem Gesundheitsminister Alain Bersets früherer Medienchef und enger Vertrauter Peter Lauener. Er sass wegen des Verdachts der Amtsgeheimnisverletzung mehrere Tage in Untersuchungshaft. Daraufhin verliess er seinen Posten im Innendepartement. Gegen Sonderermittler Marti legte Lauener im September 2022 Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs ein. Der ausserordentliche Staatsanwalt Stephan Zimmerli untersucht nun diese Vorwürfe.

BERSET/LAUENER/RINGIER: Seit Januar 2023 beschäftigen auch die Indiskretionen im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen Lauener die Justiz. Untersucht werden soll, wie Mails und Einvernahmeprotokolle aus dem Verfahren an die Medien gelangen konnten. Die «Schweiz am Wochenende» hatte berichtet, Lauener habe dem Ringier-Verlag wiederholt vertrauliche Informationen zu geplanten Covid-Massnahmen des Bundesrats übermittelt. Die Zeitung stützt sich nach eigenen Angaben auf E-Mails und Einvernahmeprotokolle, die der Redaktion vorliegen. Die Bundesanwaltschaft will erneut einen ausserordentlichen Staatsanwalt oder eine ausserordentliche Staatsanwältin einsetzen, um die neuerlichen Indiskretionen zu prüfen. Ein Entscheid ist noch nicht gefallen.

VERSIEGELUNG: Lauener verlangte nach der Einvernahme durch Marti die Versiegelung der bei ihm beschlagnahmten Unterlagen. Damit dürfen sie im Verfahren derzeit nicht verwendet werden. Es handelt sich beispielsweise um jene E-Mails, welche mittlerweile in der «Schweiz am Wochenende» auszugsweise publiziert wurden. Ob die Versiegelung der Unterlagen aufgehoben wird, muss das Berner Zwangsmassnahmengericht entscheiden. Der Entscheid kann bis vor Bundesgericht gezogen werden.

GESCHÄFTSPRÜFUNGSKOMMISSIONEN: In der kommenden Woche beschäftigen sich zudem die GPK beider Räte mit den Indiskretionen zwischen Bersets ehemaligem Kommunikationschef und den Medien während der Corona-Pandemie. Die GPK wollen ausloten, welche Aspekte des Falles mit Rücksicht auf die Gewaltenteilung und das laufende Verfahren ausgeleuchtet werden könnten. Berset will mit den Oberaufsichtskommissionen kooperieren, wie er am Rande des Weltwirtschaftsforums in Davos sagte. Die GPK untersuchen bereits seit längerem verschiedene Indiskretionen rund um Bundesratsgeschäfte. Verschiedene Stellen haben nach Informationslecks Strafanzeigen gegen unbekannt eingereicht.

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