Ein 25-jähriger Lampenberger steht bald wegen Mordes vor Gericht. Er habe seinen eigenen Vater in den Kopf geschossen – und getötet.
Strafgericht Baselland
Der junge Mann muss sich vor dem Strafgericht Baselland verantworten. (Symbolbild) - sda - Roger Lange, Keystone-SDA

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Jahr 2021 soll ein junger Mann in Lampenberg BL seinen Vater erschossen haben.
  • Die Staatsanwaltschaft Baselland hat unter anderem Anklage wegen Mordes erhoben.
  • Die Verhandlung beginnt am 8. August 2024.
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In Lampenberg BL hat sich kurz nach Weihnachten 2021 ein grauenvolles Familiendrama ereignet. Ein junger Mann wird beschuldigt, seinen eigenen Vater erschossen zu haben, wie die «bz Basel» berichtet.

Der Angeklagte befindet sich aktuell in psychiatrischer Behandlung. Das Strafgericht in Muttenz wird über den Fall des heute 25-jährigen Schweizers entscheiden.

Familiäre Spannungen eskalieren

Nach Angaben der Anklageschrift, auf die sich die Zeitung beruft, gab es bereits am Weihnachtsabend Streitigkeiten innerhalb der Familie. Der junge Mann soll seine Schwester mit dem Schaft eines Gewehrs geschlagen haben und eine Terrassentür ging dabei zu Bruch. Die Eltern und die Schwester des Beschuldigten versteckten daraufhin mehrere Waffen des jungen Mannes.

Der Angeklagte drohte dann angeblich damit, sich selbst zu erschiessen und forderte seine Waffen zurück. Dabei soll er seine geladene Pistole auf mehrere Familienmitglieder gerichtet und mit Schüssen gedroht haben.

Tödlicher Vorfall beim Abendessen

Am Abend des 27. Dezember eskalierte die Situation erneut. Der junge Mann sei davon überzeugt gewesen, dass sein Vater ihn vergiften wollte. Später seien dann Schwester und Mutter in den Keller geflüchtet, da wieder mit Waffen gedroht worden sei.

Standest du schon einmal vor Gericht?

Im Wohnzimmer kam es dann zur tödlichen Auseinandersetzung. Der 25-Jährige soll seinem Vater in den Kopf geschossen haben. Er wartete etwa eine Viertelstunde und schoss dann ein zweites Mal auf den schwer verletzten Mann.

Festnahme und Gerichtsverfahren

Der junge Mann wurde am nächsten Tag nur wenige Hundert Meter vom Tatort entfernt festgenommen. Er war bewaffnet, leistete aber keinen Widerstand gegen die Polizei. Diese fand später mehrere Waffen in der Wohnung und stellte sie sicher.

Die Staatsanwaltschaft Baselland hat den 25-Jährigen wegen Mordes, Gefährdung des Lebens, Nötigung sowie Verstössen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz angeklagt. Man geht bei ihm laut «bz Basel» wohl von einer schweren psychischen Störung aus.

Das Strafgericht in Muttenz kann eine Strafe bis zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verhängen. Auch eine stationäre Massnahme von unbestimmter Dauer können die Richterinnen und Richter in Betracht ziehen.

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