Baselbieter Gesetz zur frühen Sprachförderung gilt ab September
Basel-Landschaft führt ein Gesetz zur frühen Sprachförderung ein, das am 1. September 2024 in Kraft tritt.
Das vom Landrat im September 2023 beschlossene Gesetz sieht vor, dass die Gemeinden Eltern verpflichten können, Kinder mit Sprachförderbedarf in ein entsprechendes Angebot zu schicken. Dafür muss mindestens ein kostenloses Angebot zur frühen Sprachförderung bestehen. Die Gemeinden tragen die Kosten für eine obligatorische Sprachförderung.
Bei den freiwilligen Angeboten können die Kosten aufgeteilt werden, wie die Regierung am Mittwoch mitteilte. Der Kanton beteiligt sich zudem an den Aus- und Weiterbildungskosten für Spielgruppen und Kindertagesstätten mit einem jährlichen Sockelbetrag.
Noch wird Sprachförderung für fremdsprachige Kinder im Baselbiet vor dem Kindergarteneintritt nur punktuell angeboten. Manche Gemeinden würden gerne ein gezieltes Sprachförderobligatorium einführen, doch bis anhin fehlten dafür die gesetzliche Grundlage, eine kantonsweit einheitliche Regelung für dieses Pflichtangebot sowie einheitliche Qualitätskriterien.
Spielgruppen und Kitas als Schlüsselakteure
Spielgruppen und Kindertagesstätten verfügen als Anbieter früherer Sprachförderungen oft nicht über die Mittel, um ihre Mitarbeitenden dafür aus- und weiterzubilden. Mit dem Gesetz soll nun ein erster Schritt gemacht werden, um dies zu ändern, wie es in der Mitteilung heisst.
Die frühe Sprachförderung soll mindestens ein Jahr dauern und richtet sich in der Regel an Kinder im Alter von drei bis vier Jahren. Sie soll «intuitiv und altersgerecht» aufgebaut sein – sie ist also kein «Schulunterricht», wie es weiter heisst. Ähnlich wie im Nachbarkanton Basel-Stadt sollen dazu die Eltern einen Fragebogen zur Sprachstanderhebung ausfüllen.
Auf kantonaler Ebene koordiniert das die Sicherheitsdirektion.