Kanton St. Gallen plant Rhesi-Gesetz
Ein spezielles Verfahrensgesetz soll das Hochwasserschutzprojekt Rhesi voranbringen.
Für die Umsetzung des internationalen Hochwasserschutzprojekts Rhesi ist ein spezielles Verfahrensgesetz geplant. Dort sollen alle kantonalen und kommunalen Verfahren gebündelt werden. Die Vernehmlassung dazu ist bereits abgeschlossen.
Die Vorlage geht nun an den Kantonsrat. Für die Umsetzung des Jahrhundert-Hochwasserschutzprojekts Rhesi soll mit einem eigenen Verfahrensgesetz «ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren auf kantonaler Ebene» eingeführt werden, teilte der Kanton am Mittwoch mit.
Damit sei ein einheitliches Vorgehen für die notwendigen kantonalen und kommunalen Planungs- und Bewilligungsverfahren möglich. Die komplexen Prozesse könnten besser aufeinander abgestimmt werden. Die betroffenen Gemeinden im Rheintal würden zudem entlastet.
Vorteile für betroffene Gemeinden
Auf ihrer Stufe wären keine Verfahren mehr notwendig. Die Gemeinden könnten aber zum Gesamtprojekt nochmals Stellung nehmen.
Die Vorlage sei in der Vernehmlassung «im Grundsatz gut» aufgenommen worden. Einzelne Anliegen würden nun noch geprüft, bevor der Gesetzesentwurf dem Parlament zugeleitet werde.