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Baselbieter Regierung wehrt sich gegen Tempo-30-Initiative

Keystone-SDA Regional
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Basel,

Die Baselbieter Regierung empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative «Tempo 30 auf Hauptstrassen – nur mit Zustimmung des Volkes».

tempo 30 basel
Tempo 30 erhitzt an vielen Orten die Gemüter. (Symbolbild) - keystone

Bei wortgetreuer Auslegung verstösst das Volksbegehren gegen Bundes- und Verfassungsrecht, wie die Regierung am Mittwoch mitteilte.

Die Initiative des TCS sieht vor, dass eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 auf Hauptstrassen nur verfügt werden kann, «sofern alle anderen möglichen Massnahmen bereits umgesetzt sind und die Zustimmung der Stimmberechtigten der betroffenen Gemeinde vorliegt». Dass damit auf Gemeindeebene über Tempobeschränkungen auf Kantonsstrassen abgestimmt werden soll, ist nach Auffassung der Regierung rechtlich heikel.

Weil damit die kantonale Zuständigkeit tangiert werde, könnte eine Gemeindeabstimmung lediglich konsultativen Charakter haben, schreibt sie. Die Regierung hatte dem Landrat deshalb beantragt, die Initiative für rechtlich ungültig zu erklären. Das Parlament leistete diesem Antrag Ende August aber nicht Folge.

Kontroverse um Rechtslage

Die Justiz- und Sicherheitskommission des Landrats hatte ein Obergutachten in Auftrag gegeben, das zum Schluss kam, dass die Initiative als teilgültig eingestuft werden könnte.

Kommentare

User #2824 (nicht angemeldet)

Alles Käse es wird gemacht was sie wollen ob Abstimmung oder keine. Diese Partie eine von vielen ist nur um das Volk mit Brot und Spielen zu beschäftigen damit sie nichts mitbekommen von der Realität. Das ist gleichzustellen wie wenn der Diktator sagt wir sind Demokratie.

User #1813 (nicht angemeldet)

Wenn das Volksbegehren gegen Bundes- und Verfassungsrecht verstösst, ist die Initiative für ungültig zu erklären!

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