Liestal

Baselland setzt auf erneuerbare Energien

Keystone-SDA Regional
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Liestal,

Im Kanton Baselland dürfen für den Einsatz in Neubauten künftig ausschliesslich Heizungsanlagen verwendet werden, die erneuerbare Energien nutzen.

Solarenergie
Zukünftig müssen Neubauten im Baselbiet einen Anteil ihres Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien decken. - Nau.ch / Werner Rolli

Für Neubauten sollen im Kanton Baselland nur noch Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien eingesetzt werden dürfen.

Die Baselbieter Regierung hat das entsprechende Dekret zum Energiegesetz auf den 1. Oktober des laufenden Jahrs in Kraft gesetzt, wie sie am Dienstag mitteilte.

Es handelt sich um das im Oktober 2023 vom Landrat beschlossene Dekret zum Gesetz, das die Regierung ohne Referendum umsetzen kann. Das eigentliche geänderte Gesetz wird am 9. Juni aber zur Volksabstimmung kommen.

Die Umstellung auf erneuerbare Energien gilt bei Neubauten ab dem 1. Oktober. Ab dem 1. Januar 2026 gilt sie auch für bestehende Bauten beim Ersatz von Kesseln oder beim Ersatz von Brennern, wenn die Heizung bereits älter als 15 Jahre ist.

Ausnahmen und Bedingungen

Die Umstellung auf erneuerbare Energien gilt nur dann, wenn sie technisch möglich und die Lebensdauer der Anlage wirtschaftlich ist, wie es im Dekret heisst. Falls dies nicht der Fall ist, erteilt das Amt für Umweltschutz und Energie auf begründete Gesuche hin Ausnahmebewilligungen.

Das Dekret sieht zudem vor, dass Warmwasser in neuen Wohnbauten, Schulen, Restaurants, Spitälern, Sportbauten und Hallenbädern mit mindestens 50 Prozent erneuerbarer Energie oder mit Abwärme erwärmt werden muss.

Zudem sollen Neubauten einen Teil ihrer benötigten Elektrizität selber mit Photovoltaik erzeugen. Ausnahmen sind dann möglich, wenn dies nicht mit dem Denkmal- und Ortsbildschutz vereinbar ist oder unverhältnismässig hohe Kosten entstehen.

Widerstand gegen das Dekret

Die Baselbieter SVP hat beim Kantonsgericht eine Beschwerde gegen das Dekret zum revidierten Energiegesetz eingereicht. Die Partei ist der Ansicht, dass für die Verabschiedung des Dekrets die formelle gesetzliche Grundlage gefehlt habe.

Kommentare

User #2486 (nicht angemeldet)

Deutschland 2.0 mit allem Wahnsinn eine Ideologie durchsetzen wollen.....

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