BVB-Prozess in Basel: zwei Freisprüche im «Spesenskandal»
Das Appellationsgericht Basel-Stadt sprach die BVB-Verantwortlichen vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung frei.
![BVB Chefs](https://c.nau.ch/i/DPdPw/900/bvb-chefs.jpg)
Das Appellationsgericht Basel-Stadt hat am Donnerstag den ehemaligen Vizedirektor und den Verwaltungsratspräsidenten der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung freigesprochen.
Der dritte Beschuldigte, der ehemalige BVB-Direktor Jürg Baumgartner, hatte seine Berufung zurückgezogen. Somit bleibt das Urteil in erster Instanz mit einer bedingten Geldstrafe.
Ausgang des «Spesenskandals»
Im Gegensatz zum erstinstanzlichen Urteil sprach das Appellationsgericht den ehemaligen Vizedirektor kostenlos frei. Es lehnte aber dessen Genugtuungsforderungen ab.
Das Gericht bestätigte den Freispruch für den einstigen Verwaltungsratspräsident Martin Gudenrath, gegen den die Staatsanwaltschaft Berufung erhoben hatte.
Der in den Medien als «Spesenskandal» bekannt gewordene Fall liegt mehr als elf Jahre zurück und sorgte damals für grosses Aufsehen in Basel.
Ein Bericht der Finanzkontrolle im Jahr 2013 brachte den Stein ins Rollen. Dieser hielt Regelverletzungen und Kompetenzüberschreitungen fest.