Auf den Schweizer Baustellen gibt es einen heissen Herbst. Die Gewerkschaften Unia und Syna und der Baumeisterverband haben einige Konflikte zu lösen.
Bauarbeiter errichten ein Stahlgeflecht auf einer Baustelle.
Bauarbeiter errichten ein Stahlgeflecht auf einer Baustelle. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gewerkschaften Unia und Syna und der Baumeisterverband liegen sich in den Haaren.
  • Themen sind dabei die Rente ab 60 und die Flexibilisierung der Überstunden.
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Auf den Schweizer Baustellen gibt es einen heissen Herbst. Die Gewerkschaften Unia und Syna werfen dem Baumeisterverband Erpressung vor. Dieser moniert, die Gewerkschaften wollten die Bauarbeiter auf Kosten der Arbeitslosenkasse überwintern lassen.

Die Geduld der Leute auf dem Bau sei zu Ende, hiess es am Montag an einer Medienkonferenz der beiden Gewerkschaften in Bern. Nun seien ab Mitte Oktober in der ganzen Schweiz Protestaktionen geplant.

Rente ab 60 soll gesichert werden

Der Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe laufe Ende Jahr aus, für die Sicherung der Rente ab 60 brauche es Massnahmen. Lösungen für beide Probleme lägen vor. Der Baumeisterverband verhindere aber mit Maximalforderungen einen Vertragsabschluss.

Die Arbeitnehmer seien bereit, die Kosten für die Sicherung der Rente ab 60 zu übernehmen. Im Gegenzug müssten die Baumeister eine anständige Lohnerhöhung zahlen. Das täten sie aber nur, wenn die Gewerkschaften einem Kahlschlag im Landesmantelvertrag zustimmen, klagen Unia und Syna.

Keine Flexibilisierung der Überstunden

Bereits heute würden die Bauleute zu lange arbeiten, mit etwa zehn Stunden auf der Baustelle und zwei Stunden Fahrzeit am Tag. Das sei heute nur in Ausnahmefällen möglich. Der Baumeisterverband verlange nun, diese flexible Anzahl der Stunden von 100 auf 300 zu erhöhen.

Damit wären aus Sicht der Gewerkschaften von März bis Dezember tagtäglich Arbeitszeiten von zwölf Stunden möglich. Im Januar und Februar könnten die Chefs dann die Leute zu Hause lassen. Die 300 Überstunden würden auch nicht ausbezahlt.

Abschaffung des Mindestlohns

Auch verlangt der Baumeisterverband die Abschaffung des Mindestlohns bei Praktikanten, monieren die Gewerkschaften weiter. Diese Praktikanten arbeiten weniger als vier Monate in der Schweiz. Somit könnten ausländische Baufirmen, die 90 Tage bewilligungsfrei in der Schweiz tätig sein können, diesen Praktikanten lediglich 1000 Franken im Monat zahlen – der Mindestlohn wäre ausgehebelt.

Älteren Bauarbeitern soll nach einem Stellenwechsel nur noch der tiefste Mindestlohn für Hilfsarbeiter ausbezahlt werden, ein weiterer Affront in den Augen der Gewerkschaften.

Baumeister sehen Sozialmissbrauch

Der Schweizerische Baumeisterverband kontert in einer Mitteilung, die Gewerkschaften wollten die Bauarbeiter mit der Schlechtwetterentschädigung aus der Arbeitslosenversicherung überwintern lassen. Das sei nichts anderes als Anstiftung zum Sozialmissbrauch. Diesen «skandalösen Vorschlag» hätten die Gewerkschaftsfunktionäre in der aktuellen Verhandlungsrunde gemacht.

Die Arbeitgeberseite verlangt von Unia-Präsidentin Vania Alleva und Syna-Präsident Arno Kerst eine öffentliche Distanzierung von diesen Vorschlägen. Dass eine Verhandlungsdelegation eine solche Idee als Lösung für die Branche anpreist, sei schlicht nicht akzeptabel. Sollten weiter derartige Vorschläge kommen, sistiere der Verband die Vertragsverhandlungen vorübergehend.

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