Bauernverband

Bauernverband kritisiert Einsprachen gegen Wolfsjagd

Keystone-SDA
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Bern,

Bauern- und Alpwirtschaftsverband kritisieren Einsprachen gegen die Wolfsjagd.

Aus Sicht von Tierschützern ist er durch das Jagdgesetz nicht ausreichend geschützt: Der Wolf. (Symbolbild)
Nach Beschwerden: Die Bündner Behörden hatten die gesamte Wolfsjagd gestoppt. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/DPA-Zentralbild/KLAUS-DIETMAR GABBERT

Der Schweizerische Bauernverband und der Alpwirtschaftliche Verband kritisieren die Einsprachen von Umweltverbänden gegen die Wolfsjagd in den Kantonen Graubünden und Wallis. Diese seien unverständlich und torpedierten die präventive Regulierung der Wolfspopulation. Die Regulation sei dringend und werde durch die Einsprachen ausgebremst, schrieben die beiden Verbände am Dienstag in einer gemeinsamen Mitteilung.

Die Umweltverbände gefährden demnach die Alpwirtschaft. In Zukunft gebe es damit noch mehr Risse an Nutztieren, die in der Folge zusätzliche Wolfsabschüsse nötig machten.

Graubünden nimmt Jagd wieder auf

Am Montagabend teilte der Kanton Graubünden mit, die Wolfsjagd in Teilen des Kantons wieder aufzunehmen, obwohl eine Beschwerde von Naturschutzorganisationen vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig ist. Mittlerweile kenne man die Details der am Freitag eingereichten Beschwerde, hiess es zur Begründung. Sie richte sich nur gegen einen Teil der am 1. Dezember gestarteten «proaktiven Regulation».

Gegen die Jagd des Lenzerhorn- und des Beverin-Rudels seien keine gerichtlichen Schritte eingeleitet worden. Dies bedeute, dass auch die Jägerinnen und Jäger, die sich zur Sonderjagd anmeldeten, die Wildhut bei der Regulation dieser Rudel unterstützen könnten.

Naturschutzorganisationen reichen Beschwerden ein

Die Bündner Behörden hatten am Freitag die gesamte Wolfsjagd gestoppt und dies mit der beantragten aufschiebenden Wirkung der Beschwerden begründet.

Die Naturschutzorganisationen wollen mehrere Verfügungen für Abschüsse von Wölfen in den Kantonen Graubünden und Wallis gerichtlich überprüfen lassen. Sie sehen geltendes Recht verletzt und reichten zwei Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht ein. Eine betrifft den Kanton Graubünden, die zweite den Kanton Wallis.

Kommentare

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