Beim Bannalpsee in Nidwalden gilt nach Kuhangriff ein Hundeverbot

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Nidwalden,

Der Kuhangriff beim Bannalpsee im Kanton Nidwalden hat Konsequenzen. Ab sofort gilt ein Hundeverbot.

Kuh
Mutterkühe auf einer Alp. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach dem Kuhangriff auf der Bannalp ist der Wanderweg wieder geöffnet.
  • Die Viehherde habe sich beruhigt, so dass für Wanderer keine Gefahr bestehe.
  • Für Hunde gilt aber vorerst ein Verbot.

Beim Bannalpsee im Kanton Nidwalden ist ein Hund von einer Kuhherde zu Tode getrampelt worden. Nun gilt in dem Wandergebiet ein Hundeverbot. Der Wanderweg ist wieder geöffnet.

Am Montag hätten die Verantwortlichen des Wanderwegs, der Älpler und die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft die Situation beurteilt. Dies teilte die Gemeinde Wolfenschiessen NW mit.

Demnach habe sich die Viehherde so weit beruhigt, dass für Wanderer keine besondere Gefährdung mehr bestehe. Bei der Begegnung mit einem Hund gebe es jedoch noch immer ein grosses Risiko.

Massnahmen für Bannalpsee angekündigt

Die Gemeinde entschied, dass der Wanderweg zwischen Bannalp-Chrüzhütte und der Bannalper Schonegg für Personen wieder freigegeben wird. Aus Sicherheitsgründen gelte jedoch auf dem Wanderweg bis Ende Alpsommer, also bis etwa Ende September, ein Hundeverbot. Die Gemeinde kündigte zudem für die nächste Wandersaison Massnahmen an.

Der Zwischenfall hatte sich am 22. Juli ereignet. Eine vierköpfige Wandergruppe war mit zwei Hunden unterwegs, als sich ihr eine Mutterkuhherde bedrohlich näherte.

Einer der Hundehalter kam samt Hund unter die Herde. Der Mann wurde verletzt, der Hund wurde zu Tode getrampelt. Die Gemeinde Wolfenschiessen sperrte darauf den Wanderweg.

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