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Beinahe-Katastrophe am Zürcher Flughafen: Staatsanwalt gibt auf

Keystone-SDA
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Zürich,

Ein Zürcher Skyguide-Fluglotse wurde von der Beinahe-Katastrophe am Flughafen 2011 freigesprochen, da die Staatsanwaltschaft die Berufung zurückzog.

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Ein Skyguide Fluglotse wurde freigesprochen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • 2011 verursachte ein Skyguide-Fluglotse beinahe ein Zusammenstoss zweier Flugzeuge.
  • Der Zürcher Fluglotse wurde jetzt freigesprochen.
  • Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Berufung zurückgezogen.

Ein Zürcher Skyguide-Fluglotse, der 2011 einen Beinahe-Zusammenstoss zweier Flugzeuge verursacht hatte, wird für seinen Fehler definitiv nicht bestraft. Die Staatsanwaltschaft zieht nun die Berufung zurück. Dies nachdem ihm das Bundesgericht bereits Recht gab und die Sache ans Zürcher Obergericht zurückwies, .

Weil die Staatsanwaltschaft ihre Berufung zurückzieht, wird automatisch das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig. Dieses lautete auf Freispruch und wurde 2016 vom Bezirksgericht Bülach gefällt. Die Richter kamen damals zum Schluss, dass der Lotse nicht für etwas verurteilt werden könne, das gar nicht passiert sei.

Der Skyguide-Mitarbeiter hatte im März 2011 zwei Swiss-Maschinen mit insgesamt über 260 Menschen an Bord kurz nacheinander die Start-Erlaubnis erteilt. Allerdings auf den sich kreuzenden Pisten.

Start-Abbruch im letzten Moment

Einer der Piloten bemerkte die Gefahr und brach den Start im letzten Moment ab. Der Lotse erteilte den Abbruchbefehl erst, nachdem bei ihm ein Alarm losgegangen war. Die Crew im zweiten, voll besetzten Flugzeug bekam von der brenzligen Situation nichts mit.

Fluggesellschaft Swiss
Zwei Swiss-Maschinen kollidierten 2011 beinahe miteinander. (Symbolbild) - dpa

Wegen dieser Beinahe-Katastrophe wollte die Staatsanwaltschaft den Fluglotsen wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs verurteilt sehen. Nach dem Freispruch des Bezirksgerichtes Bülach zog sie deshalb weiter vor Obergericht und erreichte dort ihr Ziel. Der Lotse wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Der Skyguide-Mitarbeiter gelangte daraufhin ans Bundesgericht und erhielt Recht. Die Lausanner Richter entschieden im vergangenen November, dass das Zürcher Obergericht über die Bücher muss. Dazu wird es nun nicht mehr kommen.

Zurück in die alte Funktion

Der Fluglotse arbeitet seit dem Vorfall im Hintergrund und kümmert sich um die Weiterentwicklung der Sicherheit. Auch nach dem Schuldspruch durch das Obergericht wurde er nicht entlassen. Damals kündigte er an, wieder zurück in seine alte Funktion zu wollen.

tower flugverkehr
Blick auf den Tower der Flugverkehrsleitung in Zürich. - keystone

Die Flugsicherung Skyguide kritisierte in der Vergangenheit wiederholt, dass ihre Mitarbeitenden wegen Fehler vor Gericht landen. Selbst wenn niemand zu schaden kommt. Schwachstellen zu erkennen und daraus zu lernen, werde schwieriger, wenn Fehler nicht mehr gefahrlos intern gemeldet werden könnten.

Erst ein Fluglotse verurteilt

Bis jetzt gibt es in der Schweiz erst eine rechtskräftige Verurteilung eines Fluglotsen. Im Juli 2019 entschied das Bundesgericht, den Schuldspruch gegen einen Lotsen zu bestätigen. Und ihn zu einer bedingten Geldstrafe zu verurteilen.

Eine Ryanair-Maschine hatte im April 2013 den Lotsen gebeten, wegen erwarteter Turbulenzen auf eine andere Flughöhe steigen zu dürfen. Dabei nannte der Pilot aber sein Funkrufzeichen nicht.

Der Fluglotse fragte nicht nach und erteilte die Erlaubnis dem falschen Ryanair-Flugzeug. Der Pilot, der gefragt hatte, bedankte sich jedoch und setzte zum Steigflug an. Das Konfliktwarnsystem am Boden löste daraufhin Alarm aus. Verletzt wurde niemand.

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