Bern lehnt Gesuch für Kurzarbeitsentschädigung von Postauto ab
Der Kanton Bern hat das Gesuch von Postauto für Kurzarbeitsentschädigung abgelehnt. Für die Mitarbeitenden habe der Entscheid keine unmittelbaren Konsequenzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Postauto erhält in der Corona-Krise keine Kurzarbeits-Entschädigung.
- Der Kanton Bern hat ein entsprechendes Gesuch des Unternehmens abgelehnt.
- Für die betroffenen Mitarbeitenden habe der Entscheid aber keine direkten Konsequenzen.
Die Postauto AG erhält im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie keine Kurzarbeitsentschädigung. Die zuständige Stelle beim Kanton Bern hat das Gesuch der Post-Tochter abgelehnt. Die Medienstelle bestätigte auf Anfrage eine Meldung von Schweizer Radio SRF vom Mittwoch.
Laut dem Radiobericht wurde auch das Kurzarbeitsgesuch der SBB abgelehnt. «Der Antrag der SBB auf Kurzarbeit ist von den kantonalen Arbeitsmarktbehörden abgelehnt worden», zitierte SRF eine Mitteilung des Bahnunternehmens.
Keine «unmittelbaren Konsequenzen» für Fahrer
Postauto hatte für Fahrerinnen und Fahrer sowie Fahrausweiskontrolleure Kurzarbeitsentschädigung beantragt, wie Sprecher Urs Bloch auf Anfrage von Keystone-SDA mitteilte. Für diese Angestellten habe der Entscheid keine unmittelbaren Konsequenzen. Sie hätten in der Phase der Kurzarbeit den vollen Lohn erhalten.
Wie es nach dem Entscheid weitergehen soll, liess der Sprecher offen. Der Bescheid aus Bern werde zurzeit analysiert und das weitere Vorgehen geprüft, schrieb er.