Gericht

Berner Gericht entscheidet über «kleine Verwahrung» einer Mörderin

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

2008 brachte die Mörderin ihr Opfer mit rund hundert Messerstichen um. Das Gericht entscheidet über weitere psychotherapeutische Massnahmen.

regionalgericht amtshaus bern
Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland verurteilte den Vater zu einer Geldstrafe. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Täterin wurde bereits mit 16 Jahren durch Gewaltanwendung auffällig.
  • Im Jahr 2008 liefen die jugendstrafrechtlichen Massnahmen auf Grund ihres Alters aus.
  • Noch im selben Jahr erstach sie das Zufallsopfer mit rund hundert Stichen.

Das Regionalgericht Bern befasst sich seit Freitag mit dem Fall einer Mörderin. Sie brachte im November 2008 im Berner Florapark ein Zufallsopfer mit gegen hundert Messerstichen um. Das Gericht entscheidet, ob die sogenannte «kleine Verwahrung» der Mörderin verlängert wird.

Die zur Tatzeit 22-jährige Frau wurde im Herbst 2010 zu einer 15-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Diese Strafe wurde zugunsten einer stationären psychotherapeutischen Massnahme aufgeschoben.

Dies nennt sich im Jargon eine «kleine Verwahrung». Sie kann nach Ablauf mehrmals um höchstens fünf weitere Jahre verlängert werden. Aufgrund des noch jungen Alters der Angeklagten hatte das Gericht seinerzeit auf eine ordentliche Verwahrung der Frau verzichtet.

Schon mit 16 in Behandlung

Die verurteilte Mörderin hatte schon als Jugendliche Gewalt- und Tötungsphantasien. Mit 16 stach sie ihrem Bruder ein Messer in den Rücken. Die Behörden waren zunehmend ratlos und überfordert mit dem ausserordentlich schweren Störungsbild der jungen Frau. Eine geeignete Institution für eine derartige minderjährige Straftäterin gab es in der ganzen Schweiz nicht.

Frauengefängnis Hindelbank
Die Täterin wurde mit 17 Jahren ins Frauengefängnis Hindelbank gebracht. - Keystone

So kam die Jugendliche zunächst in die Klinik Neuhaus in Ittigen. Mangels Alternativen wurde sie mit 17 Jahren ins Frauengefängnis Hindelbank überführt. Dort wurde sie in eine geschlossene Abteilung des Hochsicherheitstrakts verbracht.

Behörden weiter ratlos

2006 kam sie wieder in die Klinik Neuhaus, wo zwei Jahre später die jugendstrafrechtlichen Massnahmen aufgrund des erreichten Alters ausliefen. Und wieder stellte sich die Frage: Was nun?

Die Frau kam schliesslich in eine betreute Wohngemeinschaft in Bern. In den Monaten vor der Tat häuften sich die Meldungen bei der Polizei. Nicht weniger als 17 Mal wurde die Frau aufgegriffen, elfmal hatte sie ein Messer dabei. Damit verletzte sie auch einen Polizisten.

Opfer mit hundert Stichen umgebracht

Die Frau schlug sich als Gelegenheitsprostituierte durch. So kam sie am Abend des 18. November 2008 mit einem 52-jährigen tamilischen Freier in Kontakt. Die beiden begaben sich in den kleinen Florapark im Monbijou Quartier, wo es zu sexuellen Handlungen kam.

Plötzlich zückte die Frau ein Messer und stach auf den Freier ein. In einem Blutrausch fügt sie dem Zufallsopfer an die hundert Stiche zu. Als die Polizei eintraf, sass sie noch immer auf ihrem Opfer.

Der Entscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland zur Verlängerung der stationären Massnahme wird nächste Woche erwartet.

Kommentare

Weiterlesen

Mailänder Dom
3 Interaktionen

Mehr aus Stadt Bern