JSVP-Chefs wegen Rassendiskriminierung verurteilt
Nach dem Regionalgericht hat auch das bernische Obergericht die Co-Präsidenten der Jungen SVP Kanton Bern wegen Rassendiskriminierung verurteilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Am Freitag standen die Co-Präsidenten der Jungen SVP Kanton Bern vor Gericht.
- Im Januar wurden sie wegen Rassendiskriminierung durch ein Wahlplakat verurteilt.
- Das Obergericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil.
Nach dem Regionalgericht Bern-Mittelland hat auch das bernische Obergericht die Co-Präsidenten der Jungen SVP Kanton Bern wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Die zweite Instanz sprach am Freitag - wie die erste Instanz - bedingte Geldstrafen aus.
Nils Fiechter und Adrian Spahr wurden zu Geldstrafen von je 30 Tagessätzen zu 160 respektive 120 Franken verurteilt, was 4800 respektive 3600 Franken ausmacht.
Sie waren im Januar wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden und zogen das Urteil weiter.
Der vorsitzende Richter sagte nach dem letzten Wort der Beschuldigten vor zwei Wochen, das Gericht wolle sich genügend Zeit lassen für die Urteilsberatung. Zuvor hatte der Verteidiger der beiden Jungpolitiker die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und einen vollumfänglichen Freispruch verlangt.
Es geht um ein Wahlplakat, das die beiden Co-Präsidenten Nils Fiechter und Adrian Spahr im Februar 2018, kurz vor den bernischen Wahlen, veröffentlicht hatten. Dieses Plakat wurde laut ihrem Verteidiger nie aufgehängt, nur auf der Facebook-Seite der JSVP Kanton Bern veröffentlicht.
Auf dem Plakat war zu lesen: «Millionenkosten für Bau und Unterhalt, Schmutz, Fäkalien, Lärm, Diebstahl, etc. – Gegen den Willen der Gemeindebevölkerung – Wir sagen Nein zu Transitplätzen für ausländische Zigeuner! Wählen Sie JSVP-Kandidaten in den Grossen Rat!»
Die Zeichnung zu diesem Text zeigte einen Schweizer in Sennentracht, der sich vor einem Abfallhaufen einer Wohnwagensiedlung die Nase zuhält. In der Ferne verrichtet ein Wohnwagenbewohner im Freien gerade seine Notdurft.
Wahlplakat ist klar pauschalisierend
Eine Einzelrichterin des Regionalgerichts Bern-Mittelland urteilte im Januar, Fiechter und Spar hätten eine klare Pauschalisierung vorgenommen und nicht differenziert. Der Beitrag und die Zeichnung suggeriere, dass ausländische Fahrende ganz allgemein schmutzige, überall hin kotende, lärmende und stehlende Menschen seien.
Ausserdem wolle die JSVP Kanton Bern Transitplätze für ausländische Fahrende gänzlich verhindern. Schon das stelle eine Diskriminierung dar, denn ausländische Fahrende hätten gemäss Juristen Anrecht auf Transitplätze in der Schweiz.
Verteidiger seien nicht gegen Ausländer
Vor Gericht sagten die beiden Beschuldigten, sie seien keinesfalls gegen Ausländer und gegen bestimmte Gruppen. Sie wollten nicht, dass der Staat gegen den Willen der betroffenen Bevölkerung Transitplätze einrichte.
Ihr Verteidiger Patrick Freudiger sagte bei der Anhörung von vor zwei Wochen, der Facebook-Post richte sich gegen konkrete Zustände, eben beispielsweise Fäkalien, nicht gegen eine Personengruppe. Wenn die erstinstanzliche Richterin sage, es gebe ein Anrecht auf Transitplätze, wisse er nicht, wie man als Politiker noch einen Wahlkampf gegen solche Plätze führen könne.