Berner Gerichte erledigten vergangenes Jahr über 38'000 Verfahren

Keystone-SDA Regional
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Die Berner Gerichte haben 2024 rund 38'000 Verfahren abgeschlossen – etwa 1800 mehr als im Vorjahr. Die Belastung bleibt hoch, das Personal knapp.

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Die Gerichte im Kanton Bern sind überlastet und das Personal knapp. (Symbolbild) - keystone

Die Gerichte im Kanton Bern haben im vergangenen Jahr insgesamt 38'012 Verfahren erledigt. Das sind rund 1800 Verfahren mehr als im Vorjahr. Die Arbeitslast bleibt hoch und Personal knapp.

Die bisher erfolgreiche Praxis, bei drohenden oder existierenden Engpässen situativ und befristet Entlastungsstellen zu schaffen, stosse an Grenzen, schreiben die Justizbehörden in ihrem am Freitag veröffentlichten Tätigkeitsbericht.

Entlastungsstellen müssten zunehmend nahtlos verlängert werden. Für eine nachhaltige Lösung, namentlich in der ersten Instanz, sei eine Personalaufstockung unerlässlich.

Die Staatsanwaltschaft erliess vergangenes Jahr 80’977 Strafbefehle und eröffnete 9493 Untersuchungen. Die Schlichtungsbehörden führten zudem 21’316 Rechtsberatungen durch (Vorjahr: 21'206).

Zunahme von Eingängen trotz hoher Belastung

Das Missverhältnis zwischen personeller Dotation und Eingängen respektive der Komplexität der Verfahren bestehe auch bei der Staatsanwaltschaft weiterhin. Die Belastung sei zu hoch, wie es im Tätigkeitsbericht heisst.

Im Bereich der Wirtschaftskriminalität, bei der Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben und bei der Jugendanwaltschaft hätten die Eingänge erneut zugenommen.

Bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit gingen 2330 neue Fälle ein, 2274 wurden erledigt und 1442 aufs Folgejahr übertragen. Die Tendenz hin zu komplexeren Verfahren, die länger dauerten, sei weiterhin vorhanden.

Mehr als die Hälfte arbeitet Teilzeit

Ende 2024 arbeiteten 1041 (Vorjahr: 1006) Personen bei den Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft. Dies, ohne nebenamtliche Richterinnen und Richter. Mehr als die Hälfte der Angestellten arbeitete Teilzeit, der Frauenanteil lag über alle Bereiche hinweg bei über 72 Prozent.

Kommentare

User #6074 (nicht angemeldet)

Ein Grossteil der Arbeit war bestimmt unnötig. Obwohl der Sachverhalt klar ist, wird noch ein Täter Opfer Profil erstellt, die Kindheit von allen beteiligten analysiert, möglichst viele Interviews geführt, viele Interviews protokolliert anstatt aufgenommen und möglichst ganz lang Anklageschriften erstellt.

User #1570 (nicht angemeldet)

>ERLEDIGEN<, DAS PASST. WIE EINIGES ERLEDIGT WIRD WAR, IST UND BLEIBT WEITERHIN Z.t. EHER RAETSELHAFT.

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