Berner Obergericht entscheidet über Tötung eines Nebenbuhlers
Kaltblütiger Mord oder aus dem Ruder gelaufener Streit: Vor dem bernischen Obergericht steht seit Dienstag ein gebürtiger Brasilianer.
Vor dem bernischen Obergericht steht seit Dienstag ein gebürtiger Brasilianer, der Ende Januar 2020 den neuen Freund seiner Ex-Frau umgebracht hat.
In erster Instanz war der Angeklagte im Juni 2022 wegen Mordes, Störung des Totenfriedens und Gewaltdarstellungen zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren und drei Monaten sowie zu einem Landesverweis von 15 Jahren verurteilt worden. Er zog das Urteil ans Obergericht weiter.
Dort ging es am Dienstag vor allem um die Frage, ob der Angeklagte wegen Mordes oder lediglich wegen eventualvorsätzlicher Tötung verurteilt werden soll. Bei einem Eventualvorsatz will eine Täterschaft nicht direkt töten, nimmt aber den Tod des Opfers in Kauf.
Von Letzterem zeigte sich die Verteidigung überzeugt. Der Angeklagte sei aufgrund eines Wasserschadens in seiner Wohnung auf den neuen Partner seiner Ex-Frau getroffen. Der neue Partner war der Bewirtschafter der Wohnbausiedlung. Die beiden Männer hätten zunächst den Wasserschaden begutachtet, danach sei die Stimmung gekippt.
Staatsanwaltschaft plädiert auf Mord
In der Folge habe sich ein sehr dynamisches, nicht mehr kontrollierbares Geschehen ereignet. Von einen kaltblütig geplanten Mord könne keine Rede sein. Während des Streits sei es zu Provokationen gekommen.
Der neue Freund der Ex-Frau habe versucht, ein Messer zu ergreifen. Die Kontrahenten seien zu Boden gegangen und der Angeklagte habe schliesslich das Messer zu fassen bekommen und zugestochen. Das Geschehen könnte auch unter dem Aspekt eines Notwehrexzesses betrachtet werden, führte die Verteidigung ins Feld.
Sie plädierte auf eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neuen Monaten sowie einen Landesverweis von acht Jahren.
Die Staatsanwaltschaft plädierte hingegen auf Mord. Das erstinstanzliche Urteil sei zu bestätigen. Der Angeklagte habe es auf ein Treffen mit dem neuen Freund seiner Ex-Frau angelegt. Er habe gewusst, dass sich der Freund der Ex-Frau um den Wasserschaden in der Wohnung kümmern müsse.
Geständnis unterschiedlich interpretiert
Gemäss den Erkenntnissen der Rechtsmedizin habe der Angeklagte unvermittelt von hinten zugestochen, als das nachmalige Opfer noch aufrecht stand. Der Brasilianer sei eifersüchtig und gekränkt gewesen, dass seine Frau nach der Trennung wieder einen neuen Partner gehabt habe.
Der Angeklagte habe besonders skrupellos und aus krass egoistischen Motiven das Leben eines Menschen ausgelöscht. Die Staatsanwaltschaft ging auch davon aus, dass der Täter dem Opfer nach den Stichen einen Plastiksack über den Kopf gezogen und mit Klebeband befestigt hatte. Der durch die Stiche nicht tödlich verletzte Mann sei schliesslich erstickt.
Die Verteidigung wiederum führte ins Feld, der Angeklagte habe angenommen, das Opfer sei nach den Messerstichen tot. Um den Mann möglichst ohne Spuren zu hinterlassen aus der Wohnung zu bringen, habe er ihm zwei Plastiksäcke um den Hals gebunden, um Blutungen zu unterbinden. Diese Handlung sei nicht Teil des Tötungsgeschehens, sondern unter dem Tatbestand der Störung des Totenfriedens zu beurteilen.
Auch das Geständnis des Angeklagten interpretierten Verteidigung und Staatsanwaltschaft unterschiedlich. Die Verteidigung hielt die Aussagen des Mannes für glaubwürdig. Die Staatsanwaltschaft hingegen sah zahlreiche Schutzbehauptungen und Beschönigungen des Täters.
Leiche mit Benzin angezündet
Der Angeklagte selber äusserte sich am Dienstag zur Tat nicht mehr substanziell, sondern verwies auf seinen Verteidiger. Er wisse, dass es «für alle hier schwierig ist», sagte er in seinem letzten Wort und bat die Familie um Verzeihung. Das Obergericht wird sein Urteil am Mittwochnachmittag bekannt geben.
Die Tat ereignete sich Ende Januar 2020 in einer Wohnung in Bern-Bethlehem. Dem Täter wird vorgeworfen, seinen Kontrahenten mit fünf Messerstichen traktiert zu haben. Dann soll er dem Opfer einen Plastiksack über den Kopf gezogen und mit Klebeband befestigt haben. Die Leiche wickelte er in eine Grillhaube und fuhr damit in einen Wald bei Meikirch. Dort übergoss er die Leiche mit Benzin und zündete sie an.
Der Mann wurde erst einige Tage nach der Tat verhaftet und gestand, den neuen Freund seiner Ex-Frau getötet zu haben.