Bern verdoppelt seine Beiträge zum Gewässerunterhalt, entlastet Gemeinden und steigert den Hochwasserschutz.
Hochwasser
Hochwasser an der Aare. - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Der bernische Grosse Rat hat am Montag der Änderung des Wasserbaugesetzes in erster Lesung einstimmig zugestimmt. Aufgrund der Dringlichkeit verzichtete er auf eine zweite Lesung.

Zur Änderung des Gesetzes über Gewässerunterhalt und Wasserbau gab es im kantonalen Parlament kaum Diskussionen. Bereits die Baukommission war dem Vortrag der Bau- und Verkehrsdirektion vorbehaltlos gefolgt.

Nach der beschlossenen Änderung leistet der Kanton neu 66 Prozent an die Kosten des wesentlichen Gewässerunterhalts der Gemeinden anstatt wie zuvor 33 Prozent.

Dies entlastet die wasserbaupflichtigen Gemeinden, Wasserbauverbände und Schwellenkorporationen. Basierend auf den Durchschnittswerten der letzten zehn Jahre erhöht sich das Total der Kantonsbeiträge künftig von 3,3 Millionen auf rund 6,6 Millionen Franken jährlich.

Kostenbeteiligung bleibt für nicht sicherheitsrelevanten Unterhalt gleich

Der Kantonsbeitrag für den übrigen, nicht sicherheitsrelevanten Unterhalt soll unverändert 33 Prozent betragen. Dies gilt insbesondere für die naturnähere Gestaltung der Gewässer und den Erhalt von Uferwegen, falls diese ausschliesslich dem Gewässerunterhalt dienen. Bei diesen Massnahmen ist keine Mitfinanzierung des Bundes vorgesehen.

Der Hochwasserschutz ist eine Verbundaufgabe zwischen Bund, Kanton und Gemeinden. Ab Anfang 2025 beteiligt sich der Bund neu an den Kosten für den Gewässerunterhalt, der dem Hochwasserschutz dient.

Die Beiträge des Bundes gehen an den Kanton als zweckgebundene Subventionen. Dieser gibt sie an die Träger der Wasserbaupflicht weiter, indem er seinen Beitragssatz erhöht. Dazu musste das kantonale Wasserbaugesetz revidiert werden.

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