Tierquälerei

Beschuldigte Hundehalterin: «Nicht Böswilligkeit, sondern Dummheit»

Die 68-jährige Rentnerin, die am Montag vor dem Bezirksgericht Winterthur wegen Tierquälerei angeklagt war, zeigte Reue für ihr Handeln.

Gericht
Der Prozess gegen einen ehemaligen Politiker, der sich zwischen 2017 und 2022 vor Mädchen und jungen Frauen nackt gezeigt haben soll, begann am Montag.( Symbolbild) - keystone

Die 68-jährige Rentnerin, die am Montag wegen Tierquälerei vor dem Winterthurer Bezirksgericht steht, hat sich reuig gezeigt. Dass sie ihre Sennenhündin im April 2023 hinten am Auto festband und losfuhr, sei «nicht Böswilligkeit gewesen, sondern Dummheit».

«Ich schäme mich enorm», sagte die Witwe unter Tränen. Sie sei damals unfähig gewesen, klar zu denken. «Ich war krank, musste dringend auf die Toilette und wollte nur nach Hause.» Die Hündin habe sich aber geweigert, ins Auto zu steigen.

Dass ihre angebundene Sennenhündin hinter dem fahrenden Auto irgendwann nicht mehr mithalten konnte und mitgeschleift wurde, habe sie nicht gesehen. Als sie den blutenden Hund entdeckt habe, «hatte ich den Schock fürs Leben». Sie habe keine Sekunde daran gedacht, dass sie die Hündin mit dem Anbinden und Losfahren verletzen könnte.

Überfordert von der Verantwortung

Sie räumte ein, dass sie mit dem 45 Kilogramm schweren Hund überfordert war. «Ich wusste, dass sie gross wird. Aber ich hatte das Gefühl, ich schaffe das.» Zuvor hatte sie noch nie einen Hund.

Sie hatte sich einen Begleiter für lange Spaziergänge gewünscht. Kleinere Hunde würden sich dafür ja nicht eignen.

Ein Berner Sennenhund. (Archivbild) - Keystone

Die Staatsanwältin fordert für die knapp 68-Jährige Schweizerin wegen Tierquälerei eine bedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten sowie eine Busse von 1000 Franken. Die Beschuldigte habe die Hündin wissentlich hinten am Auto angebunden und sie so zum Gegenstand degradiert. «In der abstrusen Hoffnung, die Hündin werde ins Auto einsteigen, weil das Hinterherrennen unangenehm ist.»

Zeuge beobachtet grausame Szene

Ein Zeuge hatte die «Erziehungsmassnahme» beobachtet. Dieser sagte aus, dass die Sennenhündin über eine Strecke von etwa 300 Meter mitgeschleift wurde, bis sich diese selber aus ihrem Brustgeschirr befreien konnte und verletzt auf der Strasse liegenblieb.

Das Veterinäramt nahm der Frau den Hund daraufhin weg und platzierte ihn neu. Heute hält die Beschuldigte keine Tiere mehr.

Kommentare

User #6289 (nicht angemeldet)

leider ist Dummheit nicht strafbar, Tierquälerei aber schon!

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a
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