Beschuldigter weint vor Gericht Baden über Erinnerungslücken
Vor dem Bezirksgericht Baden AG hat der Beschuldigte am Dienstag unter Tränen ausgesagt, dass er sich an den Ablauf der Bluttat vom 12. Februar 2022 in Spreitenbach nicht erinnere. Im Gefängnis weine er deswegen jeden Tag.
Laut Anklageschrift kam es aus Eifersucht zu der Tat. Der Mann hatte sein einigen Jahren eine Beziehung mit einer Frau, die er als Prostituierte kennengelernt hatte. Am Tag vor der Tat hatte sie ihm mitgeteilt, sie sei nicht allein und werde sich später melden. Als er zu ihrer Wohnung in Spreitenbach fuhr, sah er sie zu einem Mann in ein Auto steigen.
Am nächsten Morgen drang der heute 56-jährige Schweizer in die Parterre-Wohnung der Frau ein, die bereits zur Arbeit gefahren war. In der Wohnung war ein 74-jähriger Deutscher. Kurz darauf lag dieser, nur mit einem T-Shirt bekleidet, mit 15 Stichverletzungen tot am Boden. Der Beschuldigte selbst hatte drei Stichverletzungen. Die Polizei fand zwei Messer, Kampfspuren gab es keine.
Er könne sich beim besten Willen nicht erklären, wie es dazu gekommen sei, erklärte der Beschuldigte. An jenem Morgen sei er unter dem Einfluss von Schlaftabletten gestanden. In diesem Zustand «passieren die Dinge einfach – wie im Traum». In diesem Punkt widerspreche er dem Psychiater. Dieser hatte eine Tat unter Tabletteneinfluss in «Umnachtung» als unwahrscheinlich bezeichnet.
Er habe in den Akten gesehen, «dass der arme Kerl tot ist». Aber er habe nur noch einzelne Bilder vor sich, sagte er. Er sehe etwa den anderen Mann mit erhobenem Arm auf sich zu kommen und höre ihn sagen «du kannst die haben». Es müsse zu einem Kampf gekommen sein. Anderseits fehlten jegliche Kampfspuren. Das alles könne er sich nicht zusammenreimen, so der Beschuldigte.
Auf den Vorhalt der vorsitzenden Richterin, zu Beginn der Untersuchungen habe er angegeben, er glaube, dass er den Mann getötet habe, sagte der Beschuldigte, das glaube er inzwischen nicht mehr. Je länger, je mehr zweifle er daran. «Irgend etwas im Ablauf passt nicht», sagte er.
Die Anklage macht Mord geltend und fordert eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren. Die Anträge der Verteidigung sind noch nicht bekannt. Das Urteil wird voraussichtlich am Mittwoch gegen Abend eröffnet.