Beschwerdestelle weist Vorwürfe gegen Burka-«Arena» vom Januar ab
Das Wichtigste in Kürze
- Nach der Burke-«Arena» gingen Beschwerden wegen Aussagen ein.
- Die Unabhängige Beschwerdeinstanz hatte diese nun aber abgewiesen.
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz hat eine entsprechende Beschwerde nun abgewiesen. In dieser wurde geltend gemacht, die Sendung habe durch falsche, diskriminierende und polarisierende Aussagen verschiedene Programmbestimmungen verletzt.
Dadurch hätten sich die Zuschauer vor der eidgenössischen Abstimmung zur Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» keine sachgerechte eigene Meinung bilden können.
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) kommt einstimmig zu einem anderen Schluss: Zwar weise die am 29. Januar ausgestrahlte Sendung mit dem Titel «Burka verbieten - Probleme gelöst?» einzelne Mängel auf, heisst es in einer Mitteilung vom Donnerstag. Insgesamt sei die «Arena» aber programmrechtskonform gewesen.
«Pro- und Kontra-Vertretung kamen ausgewogen zu Wort, sodass die aus dem Vielfaltsgebot abgeleiteten erhöhten Anforderungen für abstimmungsrelevante Sendungen erfüllt wurden», begründet die UBI ihren Entscheid. Auch das Diskriminierungsverbot sei nicht verletzt worden. Potenziell diskriminierende Aussagen einer Person seien nicht unwidersprochen geblieben und klar als persönliche Ansicht erkennbar gewesen.
Von der UBI bemängelt wurde dagegen die fehlende Vertretung von Burka- beziehungsweise Nikabträgerinnen in der Sendung und die fehlende Distanzierung der Moderation von Vorwürfen einer Diskussionsteilnehmerin gegenüber einer nicht anwesenden Person. Das Sachgerechtigkeitsgebot sei damit aber nicht verletzt worden.
Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Entscheide der UBI können beim Bundesgericht angefochten werden.
Die Burka-Initiative war im März von einer Mehrheit von Volk und Ständen angenommen worden. Die Umsetzung auf Bundesebene ist im Gang. Derzeit läuft zur entsprechenden Gesetzesvorlage eine Vernehmlassung.