Besoffener (38) wütet an Solothurner Bier-Fest – saftige Busse
Das Fehlverhalten eines Besoffenen (38) wurde teuer: Nach Beschimpfungen und Spuckattacken an den Solothurner Biertagen wurde er verurteilt.
Das Wichtigste in Kürze
- An den Solothurner Biertagen ist ein betrunkener Besucher ausfällig geworden.
- Er schimpfte, spuckte und setzte sich gegen die Behörden zur Wehr.
- Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Mann aus dem Emmental nun eine Geldstrafe verhängt.
Im April fanden die traditionellen Solothurner Biertage statt. Das diesjährige Event nahm für einen stark alkoholisierten Besucher aus dem Emmental eine kostspielige Wendung, wie «BärnToday» berichtet.
Laut der Solothurner Staatsanwaltschaft hat der 38-jährige Mann durch exzessiven Alkoholkonsum, Beschimpfungen und Gewalt gegen Behörden das Gesetz gebrochen.
Flut von Beschimpfungen und Spuckattacken
Laut rechtskräftigem Strafbefehl der Solothurner Staatsanwaltschaft, war der Mann so betrunken, dass er bereits vor 21 Uhr im Sanitätszelt landete. Hier stiegen seine Aggressionen jedoch auf eine neue Ebene.
Er begann andere Besucher und das Personal mit vulgären und diskriminierenden Beleidigungen zu versehen. Darüber hinaus eskalierten seine Handlungen weiter, indem er sich gewalttätig verhielt und sogar mehrere Personen anspuckte.
Rassistisch motivierte Beschimpfungen waren ebenfalls ein Teil seiner Verfehlungen. So beschimpfte der Trunkenbold einen Mann mit den Worten: «Du bist kein Eidgenosse, du huere Usländer, Sauhund.» Darüber hinaus stiess er ihn mehrfach und griff auch Sicherheitspersonal, Sanitäter sowie Beamte an.
Konsequenzen für Trunkenbold
Der Beschuldigte wurde nun laut «BärnToday» aufgrund seines Verhaltens wegen mehrfacher Beschimpfung, Tätlichkeiten, Gewalt gegen Behörden, Trunkenheit und unanständigem Benehmen verurteilt.
Zunächst muss der Beschuldigte eine Busse von 500 Franken begleichen und zusätzlich die Gerichtskosten von ebenfalls 500 Franken bezahlen.
Falls er in den nächsten zwei Jahren erneut auffällig wird, folgt auch noch eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 90 Franken.