Bezirksgericht Andelfingen ZH verurteilt Sex-Sadist
In Andelfingen ZH ist es am Donnerstag zu einem Urteil im Fall um einen Sex-Sadisten gekommen. Die Freiheitsstrafe ist teilbedingt.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bezirksgericht Andelfingen hat einen Mann verurteilt.
- Der 46-Jährige sperrte Ausländerinnen in Käfig.
- Seine Ehefrau erhält eine bedingte Freiheitsstrafe und Landesverweis wegen Gehilfenschaft.
Das Bezirksgericht Andelfingen ZH hat am Donnerstag einen 46-jährigen Schweizer wegen Menschenhandels und Freiheitsberaubung schuldig gesprochen. Auch seine Ehefrau wurde verurteilt. Sie kassierte unter anderem eine Landesverweisung.
Neben der teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten, von der er neun absitzen muss, wurde der 46-Jährige zu einer ambulanten Behandlung verpflichtet.
«Haussklavinnen» ausgebeutet
Der beschuldigte Schweizer mit ausgeprägter dominanter Neigung und einer narzisstischen Störung hatte zwei junge Ausländerinnen unter falschen Versprechungen rekrutiert und als «Haussklavinnen» ausgebeutet. Dabei sperrte er sie täglich in einen Käfig, eine der beiden wurde auch gefesselt.
Die Ehefrau, die aus den Philippinen stammt, wurde unter anderem wegen mehrfacher Gehilfenschaft zur Freiheitsberaubung eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Das Gericht sprach einen Landesverweis von 5 Jahren aus.
Der Prozess gegen den Mann wurde im abgekürzten Verfahren geführt. Die nicht geständige Ehefrau durchlief ein normales Gerichtsverfahren.