Bieler Imam Ramadan hetzt gegen Schweizer «Ungläubige»
Abu Ramadan ist wegen seiner Predigen bereits mehrfach aufgefallen. Nun soll sich der Bieler Imam abwertend gegenüber christlichen Festen geäussert haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bieler Imam Abu Ramadan soll weiter hetzen.
- Der Libyer habe sich abwertend über christliche Feste geäussert.
- Gegen den 66-Jährigen laufen derzeit zwei Strafverfahren in der Schweiz.
Der umstrittene Bieler Imam Abu Ramadan ist bereits mehrmals mit seinen Predigten negativ aufgefallen. Das hat ihm zwar Ärger mit der Justiz eingebracht, was ihn wenig zu kümmern scheint: Der selbst ernannte Scheich hetzt weiter. Das zeigen Mitschnitte, welche der «SonntagsZeitung» vorliegen.
Der Libyer soll in der Bieler Ar'Rahman-Moschee kürzlich alle «Ungläubigen» als tote Menschen beschimpft haben. Es lohne sich nicht, mit ihnen zu reden. Nur Allah könne sie zum Leben erwecken. Dafür müssten die «Ungläubigen» aber den Islam annehmen.
Zu Jahresbeginn liess sich der 66-Jährige in einer Predigt zudem über das Weihnachtsfest und Silvester aus. Was ihn besonders ärgerte: Viele hiesige Muslime liessen sich von den Feierlichkeiten anstecken. Jene, die das Fest feierten, hätten aber keine Ahnung davon, wer Jesus sei und welche Bedeutung er wirklich habe.
Für Jesus, der auch im Islam als Prophet anerkannt ist, wählte er respektvolle Worte. Für die Menschen, die dessen Geburt feiern hingegen nicht. Viele von ihnen hätten an Weihnachten gesündigt, indem sie beispielsweise Alkohol getrunken oder Ehebruch begangen haben.
Zwei laufende Strafverfahren
Gegen den Rentner laufen bereits zwei Strafverfahren wegen Verdachts auf Sozialbetrug und Rassendiskriminierung. In einem Gebet soll sich der 66-Jährige gewünscht haben, dass Allah Juden und Christen vernichten solle.
Der Libyer lebt seit 1998 in der Schweiz. Das Land hatte ihm Schutz vor Verfolgung geboten und ihn mit über 800'000 Franken an Sozialhilfe und AHV-Ergänzungsleistungen unterstützt. Im Jahr 2017 wurde ihm sein Asylstatus entzogen, da er mehrfach illegal nach Libyen gereist war. Er besitzt einen Aufenthaltsstatus C und bezieht Ergänzungsleistungen.