Bieler Laienprediger Abu Ramadan verurteilt
Der Bieler Prediger Abu Ramadan erhält eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Zudem wird er wegen Betrug und Diskriminierung des Landes verwiesen.
Das Wichtigste in Kürze
- Abu Ramadan wurde in Biel zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt.
- Der libysche Laienprediger wird zudem für sechs Jahre des Landes verwiesen.
- Er wurde des Betrugs und der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen.
Der libysche Laienprediger Abu Ramadan ist am Dienstag in Biel zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden. Das Regionalgericht sprach ihn des Betrugs und der Rassendiskriminierung schuldig.
Gerichtspräsidentin Denise Weingart verurteilte ihn zudem zu einer Landesverweisung von sechs Jahren. Sie folgte damit vollumfänglich den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Das Urteil kann weitergezogen werden.
Das erstinstanzliche Gericht kam zum Schluss, dass Abu Ramadan unrechtmässig Sozialhilfe in der Höhe von fast 45'000 Franken bezogen und in einer Predigt in Biel zum Hass auf Andersgläubige aufgerufen habe.
Abu Ramadan ist 68 Jahre alt. Er kam 1998 auf der Flucht vor dem damaligen libyschen Machthaber Muammar al-Gaddafi in die Schweiz. Als Arbeitsloser bezog er jahrelang Sozialhilfe.
Tonaufnahmen an Öffentlichkeit gelangt
In die Schlagzeilen geriet er im Sommer 2017 durch Medienberichte. Die Tonaufnahme einer seiner Predigten in der Bieler Ar'Rahman-Moschee gelangte an die Öffentlichkeit.
Nach mehrjährigen Ermittlungen klagte ihn die Staatsanwaltschaft wegen Rassendiskriminierung und Betrugs an. Er habe Einkünfte verschwiegen, die er mit Pilgerreisen erzielt habe, warf sie dem Laienprediger vor.