BLS erklärt: Zahlen Falschsitzer, wenn sie schon lange sitzen?
Immer mehr Passagiere setzen sich ohne gültiges Ticket in die 1. Klasse. Wer erwischt wird, muss zahlen – ausser die Ausrede überzeugt.

Das Wichtigste in Kürze
- Immer mehr Passagiere setzen sich ohne 1.-Klasse-Ticket ins teurere Abteil.
- Kontrolleure dürfen bei glaubwürdigen Ausreden Kulanz zeigen.
- Die BLS ahnden Falschsitzer – die verbleibende Reisedauer spielt dabei keine Rolle.
Zugpassagiere werden immer öfter Zeugen von Falschsitzenden.
Diese sitzen im 1. Klasse-Abteil, obwohl sie nur ein Ticket für die günstigere zweite Klasse haben. Dies zum Ärger der Kontrolleure und der anderen Passagiere. Nau.ch berichtete darüber.
Dann haben die Falschsitzer die Wahl: draufzahlen (Klassenwechsel) oder sofort in die zweite Klasse wechseln.
Auch Nau.ch hat schon mehrere solche Situationen beobachtet. Oft sind es Touristen, die angeben, den Unterschied zwischen den Klassen nicht zu kennen. Vielfach aber auch Normalos wie Teenies, die es einfach mal versucht haben.
Verstösse werden «konsequent geahndet»
Nicht nur ein Problem der SBB, sondern auch eins der Bern-Lötschberg-Simplon-Bahn (BLS). Hier verzeichnet man eine «leichte Zunahme» solcher Vorfälle. Dies bestätigt Mediensprecher Colin Cuvit.
Wenn man in der 1. Klasse der BLS mit einem falschen Billett erwischt wird, gelte das Prinzip des Inkassos, sagt Cuvit. Heisst: Wer sein Billett nur zu Hause vergessen hat, muss zwar ein neues lösen, kriegt das Geld aber im Nachhinein zurück. Wer tatsächlich die falsche Klasse gelöst hat, kassiert eine Busse.
«Nicht nur wegen der Einnahmesicherung, sondern auch aus Rücksicht auf Fahrgäste, die den Aufpreis bezahlt haben, werden Verstösse konsequent geahndet.»
Bei glaubwürdiger Ausrede sind Kontrolleure kulant
Aber: Was passiert, wenn ein Falschsitzer erst in der Hälfte seiner Strecke erwischt wird? Muss man einen halben Klassenwechsel bezahlen, wenn man auf der Strecke von Brig nach Bern erst in Frutigen kontrolliert wird?
Die BLS wollen nicht konkret werden. Nur so viel: Der Kontrolleur darf kulant sein – wenn der Passagier glaubwürdig ist.
Bei der BLS klingt das dann so: «Es liegt im Ermessen des Kontrollpersonals, in einzelnen Fällen Kulanz walten zu lassen und auf die Busse zu verzichten.»
Das seien aber Ausnahmen. Verbleibende Reisedauer, wie im Beispiel Brig – Bern geschildert, «ist dabei eher kein Kriterium, welches das Kontrollpersonal berücksichtigt».
Und wann ist ein Kontrolleur kulant? «Wenn, dann sind es glaubhaft versehentlich ungültige gelöste Fahrausweise oder wenn Touristen unwissend in der falschen Klasse sitzen.» Das sei aber «selten» der Fall.