Bluttat im Asylzentrum – Messerstecher soll 20 Jahre ins Gefängnis
Ein 35-jähriger Algerier soll Anfang 2018 in einer Asylunterkunft in Mels SG einen 38-jährigen Mann mit 29 Messerstichen tödlich verletzt haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Anfang 2018 soll ein Algerier in einer Asylunterkunft einen anderen Mann getötet haben.
- Die Staatsanwältin fordert eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren für den Messerstecher.
- Der Täter soll in Mels SG «wie wild» auf das Opfer eingestochen haben.
Ein 35-jähriger Algerier soll Anfang 2018 in einer Asylunterkunft in Mels SG einen 38-jährigen Mann mit 29 Messerstichen tödlich verletzt haben. Am Mittwoch musste er sich vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland verantworten.
Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren wegen Mordes mit anschliessender Verwahrung. Der Beschuldigte habe die Tat aus Rache «eiskalt geplant». Er habe ein Messer gekauft und damit sein Opfer, einen Asylsuchenden aus Ägypten, im Schlafraum der Asylunterkunft Heiligkreuz äusserst brutal attackiert.
29 Mal soll er «wie wild» auf den auf dem Bett liegenden Mann eingestochen haben. Das Ganze vor den Augen von Mitbewohnern, die den Täter nicht stoppen konnten. Das Opfer starb einen halben Tag nach der Tat im Spital an den schweren Schnitt- und Stichverletzungen und am Blutverlust. Eine Notoperation konnte ihn nicht retten.
Auslöser war wohl ein Streit
Laut Anklage hatten der Beschuldigte und das Opfer einige Monate vor der Tat einen Streit. Dabei soll der Ägypter beim Beschuldigten durch einen Faustschlag aufs Ohr einen Tinnitus verursacht haben. Er zeigte ihn bei der Polizei an, es kam aber zu keiner Strafuntersuchung.
Der Beschuldigte habe die Bluttat im Voraus mehrfach angekündigt, etwa gegenüber einem «Onkel» in St. Gallen, sagte die Staatsanwältin. Er sei planmässig und skrupellos vorgegangen und habe sein Opfer «regelrecht aufgeschlitzt». Nach der Tat flüchtete der Beschuldigte zu Fuss und wurde später in Mels von der Polizei festgenommen.
Den vier Richterinnen und dem Richter erklärte er unter Tränen: Er habe sich zur Tatzeit im Februar 2018 psychisch krank gefühlt. Er habe unter Schmerzen und Ohrensausen gelitten und regelmässig Marihuana geraucht, um den Stress zu verdrängen.
Vor dem Opfer habe er Angst gehabt. Dann habe er die Kontrolle verloren. An den genauen Tathergang erinnere er sich nicht mehr.
Beschuldigter lebt illegal in der Schweiz
«Ich wollte das nicht tun», beteuerte er. Sein Verteidiger beantragte einen Schuldspruch wegen Totschlags und eine Freiheitsstrafe von höchstens sechseinhalb Jahren. Der Beschuldigte habe unter einer entschuldbaren grossen seelischen Belastung gestanden. Sein Ohrenleiden und die innere Anspannung hätten ihn in einen Teufelskreis gebracht.
Von einer Verwahrung sei abzusehen. Allenfalls solle das Gericht die Anordnung einer Therapie prüfen, sagte der Anwalt. Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland wird sein Urteil in den nächsten Tagen schriftlich bekannt geben.
Der Beschuldigte kam 2013 in die Schweiz, erhielt aber kein Asyl und illegal im Land lebte. Er befindet sich seit 2018 im vorzeitigen Strafvollzug. Er wolle nach Algerien zurück, sagte er am Schluss der Verhandlung.