Bodensee: Passkontrolle in Badehose auf dem SUP!
Auf dem Bodensee herrscht Ausweispflicht. Alle Personen, auch Paddler, müssen auf Aufforderung der Zollbehörden ihre Identität nachweisen können.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Zoll informiert auf Facebook über Ausweispflicht auf dem Bodensee.
- Alle Personen, einschliesslich Paddler, sind angewiesen Papiere mit sich zu führen.
Ende September informierte der deutsche Zoll auf seiner Facebook-Seite, dass auch auf dem Bodensee Grenzkontrollen durchgeführt werden.
Konkret heisst das: Jeder, der sich dort aufhält, ob er nun paddelt oder nur kurz eine Grenze überquert, ist verpflichtet, ein Ausweisdokument bei sich zu tragen.
Am Beispiel einer Stand-up-Paddling-Gruppe, die von einem Zollboot zur Ausweiskontrolle angehalten wurde, verdeutlichte der Zoll diese Vorschrift.
Der Aufruf endete mit dem Hinweis, dass für den Aufenthalt auf dem Bodensee idealerweise eine Identitätskarte, ein Personalausweis oder ein Pass mitgeführt werden sollte.
Thurgauer Seepolizei bestätigt Regelung
Die Seepolizei Thurgau bestätigte diese Informationen und erklärte gegenüber der Nachrichtenplattform «20 Minuten», dass die Vorschrift unabhängig von der Fortbewegungsart gilt.
«Ob man zu Fuss, mit dem Auto, schwimmend, paddelnd, fliegend oder anders die Schweiz verlässt oder einreist, ist egal. Man muss immer ein Ausweisdokument mitführen», hält die Seepolizei fest.
Kritik von Facebook-Nutzern
Die Veröffentlichung auf Facebook bei vielen Nutzern auf Unverständnis. Sie kritisierten den Post und zeigten wenig Verständnis für das Vorgehen.
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