Boltigen BE: Bund eröffnet Aslyzentrum in ehemaliger Kaserne

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Saanenland,

Ab Anfang Mai wird eine ehemalige Kaserne in Boltigen BE als Asylzentrum genutzt. Damit soll in der Coronakrise mehr Kapazität geschaffen werden.

Asylzentrum Boltigen BE
Kinder würden teilweise mit der ganzen Familie in einem einzigen Zimmer und ohne Rückzugsmöglichkeit leben. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine ehemalige Kaserne in Boltigen BE wird ab Anfang Mai als Asylzentrum genutzt.
  • Der Bund will damit in der Coronakrise mehr Kapazität schaffen.

Die ehemalige Kaserne in Boltigen BE wird ab Anfang Mai erneut als Bundesasylzentrum genutzt. Damit wird mehr Kapazität geschaffen, um die Empfehlungen des Bundes zum Schutz vor einer Ansteckung durch das Coronavirus einzuhalten.

Wegen der Pandemie eröffnet das Staatssekretariat für Migration (SEM) an verschiedenen Orten weitere Unterkünfte. Es erhöht so die Zahl der Unterbringungsplätze.

Zentrum in Kappelen bei Lyss nicht verfügbar

In der Asylregion Bern steht aktuell nur das Bundesasylzentrum auf dem Areal des ehemaligen Zieglerspitals in Bern zur Verfügung. Das Bundesasylzentrum in Kappelen bei Lyss kann wegen eines Gebäudeschadens derzeit nicht belegt werden. Das schreibt das SEM in einer Mitteilung vom Dienstag. Damit bestätigt das Amt eine Meldung der «Berner Zeitung» vom Montag.

Die ehemalige Boltiger Kaserne wurde vom SEM bereits zwischen 2016 und 2019 zur Unterbringung von Asylsuchenden genutzt. Eine erneute Nutzung war danach nicht vorgesehen. Diese erfolgt nun aufgrund der aussergewöhnlichen Situation, wie das SEM in seiner Mitteilung ausführt.

Gemeinde Boltigen kann sich nicht wehren

Die Truppenunterkunft in Boltigen soll maximal ein Jahr als Asylzentrum genutzt werden. Um die Distanzregeln während der Corona-Pandemie einzuhalten, werden nur 50 der insgesamt 120 Plätze in Boltigen belegt. Das geht aus einer Mitteilung des Staatssekretariats für Wirtschaft vom Dienstag hervor.

Die Nutzung erfolgt im Einverständnis mit dem Kanton Bern. Die Gemeinde Boltigen dürfte erfahrungsgemäss wenig Freude haben an dem Entscheid, hat jedoch keine rechtlichen Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren.

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