Bondo GR: Staatsanwaltschaft muss Bergsturz weiter untersuchen
Angehörige der acht Opfer des Bergsturzes in Bondo GR hatten vor dem Bundesgericht Erfolg mit ihrer Beschwerde. Der Fall wird weiter untersucht.
Das Wichtigste in Kürze
- Im August 2017 kamen acht Menschen bei einem grossen Bergsturz in Bondo GR ums Leben.
- Die Angehörigen der Opfer wehrten sich gegen die Einstellung des Strafverfahrens.
- Mit Erfolg: Das Bundesgericht hat die Fortführung der Untersuchungen angeordnet.
Die Bündner Staatsanwaltschaft muss die Strafuntersuchung nach dem grossen Bergsturz von 2017 in Bondo GR im Bergell fortführen. Angehörige der acht Opfer des Unglücks hatten vor Bundesgericht Erfolg mit einer Beschwerde.
Bei einem der grössten Bergstürze in der Schweiz seit über 130 Jahren waren am 23. August 2017 am Piz Cengalo bei Bondo acht Menschen ums Leben gekommen. Sie gelten seither als vermisst.
Angehörige wehren sich gegen die Einstellung des Strafverfahrens. Ihrer Auffassung nach waren vor dem Bergsturz die nötigen Sicherheitsvorkehrungen nicht getroffen worden.
Strafanwaltschaft muss Untersuchung von Bondo GR fortführen
Vor dem Kantonsgericht Graubünden hatten die Beschwerdeführer keinen Erfolg. Das Gericht stützte das Untersuchungsergebnis der Bündner Staatsanwaltschaft, wonach das Ereignis nicht vorhersehbar gewesen sei. Das Bundesgericht allerdings hiess die Beschwerde der Angehörigen gut.
Gemäss dem am Freitag publizierten Urteil wird der Entscheid über die Einstellung des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft muss die Strafuntersuchung fortführen. Sie hatte sich bei ihrer Untersuchung auf einen 73-seitigen Bericht des Amtes für Wald und Naturgefahren abgestützt.
Dem Bericht komme zwar teilweise die Qualität eines Amtsberichts zu. Er gehe stellenweise aber auch darüber hinaus, nehme die Beantwortung der Fragen zur Vorhersehbarkeit des Ereignisses doch mehrere Seiten ein. Das schreibt das Bundesgericht.
Insgesamt geht der Bericht laut den Lausanner Richtern über reine Feststellungen von Beamten hinaus. Damit hätten die Vorschriften zur Einholung eines Gutachtens beachtet werden müssen, insbesondere die Ausstandsvorschriften. Beim Bericht des Amtes für Wald und Naturgefahren hätten mehrere Personen mitgewirkt, die im Strafverfahren als Beschuldigte infrage kommen. Deshalb wäre laut Gericht «eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Ausstandsproblematik erforderlich gewesen».